04.12.2023 - 4.8 Hebesatzsatzung 2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Plau am See
- Datum:
- Mo., 04.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
S/19/0349 Hebesatzsatzung 2024
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Marika Seewald
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister erläutert die Tagesordnungspunkte 4.8. und 4.9. zusammenhängend.
Er weist darauf hin, dass in den verschiedenen Ausschüssen die jeweiligen Teilhaushalte besprochen wurden und fügt hinzu, dass er mit der Verwaltung gemäß den aktuellen Rahmenbedingungen versucht hat, einen zukunftssicheren und -orientierten Haushaltsentwurf mit einem stabilen und ausgeglichenen Haushalt zu erstellen. Er gehe davon aus, dass die Stadt in diesem Jahr die 2,2 Mio. Euro an Gewerbesteuereinnahmen einfahren kann und er sei positiv, dies im nächsten Jahr zu halten.
Es wird eine Verpflichtungsermächtigung mit in den Haushalt eingebaut. Dies sei notwendig aufgrund der Ausgaben im Gewerbegebiet Rostocker Chaussee (B-Plan 38), die sich voraussichtlich bis ins Jahr 2025 ziehen werden. Dort soll im nächsten Jahr die Erschließung ausgeschrieben und danach durchgeführt werden. Wichtig zu erwähnen ist, dass durch den genehmigungspflichtigen Kassenkredit eine Vorfinanzierung der anstehenden Kosten erfolgt, welche in den nächsten 3 Jahren sukzessive wieder eingenommen werden sollen. Das Ziel ist es, wenn alle Grundstücke verkauft sind, die entstandenen Kosten auszugleichen. Es wird ein Kassenkredit von 5,5 Mio. Euro beantragt, damit die Liquidität gegeben ist, die Baumaßnahmen durchführen zu können.
Zum Thema Hebesätze erklärt Herr Hoffmeister, dass das Land Nivellierungssätze vorgibt, die als Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen dienen. Aus diesem Grund wurden im Haushaltsentwurf dementsprechend die Nivellierungssätze angesetzt, um die bestmöglichen Erträge in diesem Teilhaushalt für die Stadt zu generieren. Weitere Mehreinnahmen könnte man zukünftig durch die Aktualisierung einiger Satzungen der Stadt generieren, da die Kalkulationen hier schon einige Jahr alt sind und größtenteils nicht mehr den aktuellen Stand abbilden. Hierzu hat man im Haushaltsentwurf jedoch noch keine Änderungen zugrunde gelegt.
Herr Dr. Schlaak und Frau Krohn sind auch der Meinung, dass eine geringfügige Erhöhung sinnvoll wäre. Frau Krohn hofft, dass sich in ihrer Fraktion auch dafür entschieden wird. Sie schlägt vor, dass sich die Verwaltung in 2024 noch einmal die ganzen Satzungen genau anschaut, wo es auch zu Änderungen kommen kann. Dieser Meinung ist auch Herr Hoffmeister. Am Ende sei es eine politische Entscheidung durch die Stadtvertretung und nicht durch die Verwaltung, so Herr Hoffmeister. Herr Baumgart fügt hinzu, dass jedem bewusst sein muss, dass die Stadt auch Geld verschenkt, wenn sie nicht die Nivellierungssätze zugrunde legt. Die Frage sei, ob sie das kann.
Da noch Klärungsbedarf innerhalb der einzelnen Fraktionen besteht, schlägt Herr Hoffmeister vor, die Abstimmung über die Hebesatzsatzung nicht durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,6 kB
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