04.12.2023 - 4.3 Erschließungsvertrag Gemäß § 11 Baugesetzbuch (...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Tast merkt an, dass der Vertrag beurkundet werden müsse. Es gäbe aber noch Dinge, die unklar seien. Inhaltlich sei aber alles in Ordnung. Er habe eine Anfrage an Frau Pulow geschickt, die sie an das Bauamt weiterleiten wollte. Er habe noch keine Antwort bekommen. Herr Hoffmeister ist diese Anfrage bekannt. Diese wird gerade innerhalb der Verwaltung geprüft und evtl. Änderungsnotwendigkeiten werden in der Stadtvertretersitzung nochmal mitgeteilt.

Herr Rexin merkt an, dass die Einmündung zu der Zufahrtsstraße zum Teil noch auf der Hoppelstraße sei. Er möchte wissen, ob die Stadt bei diesem Umbau mit einer finanziellen Beteiligung mit eingebunden ist. Herrn Hoffmeister liegen keine Informationen darüber vor, dass die Stadt hier finanziell beteiligt wird. Die Ausführung der Straße sei aus der Planzeichnung ersichtlich.

Frau Krohn erkundigt sich nach der Straßenbeleuchtung. Herr Hoffmeister sagt, dass dies alles mit in der Planzeichnung berücksichtigt wurde. Dies stehe so im Erschließungsvertrag. Die kompletten verkehrlichen Anlagen seien berücksichtigt, so Herr Baumgart.

Herr Hoffmeister bittet um Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Erschließungsvertrag für die innere Erschließung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mühlenberg“ in der vorgelegten Fassung.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

7

7

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage