03.06.2024 - 6.2 Stellung eines Leaderantrages für die Sanierung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mo., 03.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Sven Hoffmeister
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Neubauer nimmt nach seinem Mitwirkungsverbot in TOP 6.1., ab 17:15 Uhr, wieder als vollwertiges, stimmenberechtigtes Ausschussmitglied an der Sitzung teil.
Herr Hoffmeister erklärt den Sachverhalt in Anlehnung an die Beschlussvorlage. Ebenso merkt er an, dass auch in der Fortschreibung des Tourismuskonzeptes vom 13.06.2023 festgehalten wurde, dass als ein weiterer Baustein der Tourismusentwicklung die Möglichkeit geprüft werden sollte, ob es möglich ist den Wasserturm auf dem Klüschenberg zu einem Sternenbeobachtungspunkt auszubauen, ehe er völlig verfällt. Frau Krentzlin ergänzt, dass am 26. April 2024 bereits ein Vor-Ort-Termin mit der Unteren Denkmalschutzbehörde stattgefunden hat. Diese würde das Vorhaben unterstützen. Herr Neubauer fragt an, ob nicht die Möglichkeit besteht, den Wasserturm so zu sichern, dass er nur betreten werden kann, wenn Eintrittsgeld bezahlt wird, um der Stadt eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen. Herr Hoffmeister verneint dies, da dieses System mit dem Haushalt der Stadt nicht vereinbar wäre. Herr Baumgart merkt an, dass es in früherer Zeit möglich war, über die Baumwipfel hinweg den Plauer See zu sehen. Diesbezüglich ergänzt Herr Hoffmeister, dass der Schnitt und die eventuelle Fällung einiger, nicht schützenswerter Bäume, bereits in Betracht gezogen wurde, um diesen Ausblick auch wieder herstellen zu können.
Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen der Stadtvertretung zu beschließen, dass die Stadtverwaltung bis zum 30.06.2024 aufgrund der Sachverhaltsbeschreibung in der Anlage einen Leaderantrag zur Sanierung und Erweiterung des Wasserturmes auf dem Klüschenberg stellen sollte. Weiterhin soll der daraus resultierende Eigenanteil in Höhe von 58.310 € in den Haushalt 2025 mit eingeplant werden. Sofern die Förderzusage vorliegt, soll diese Maßnahme unter Einbeziehung der zuständigen Ausschüsse detailliert geplant und umgesetzt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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