03.06.2024 - 5.16 Verkaufspreisbildung der nach baulicher Nutzung...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister merkt an, dass ein Mitwirkungsverbot für Kaufinteressenten besteht, die Miglieder der Stadtvertretung sind. Dies sollte nochmal in den jeweiligen Fraktionen beachtet und verkündet werden.

Das Gebiet ist ein Entwicklungsgebiet, d. h. dass keine Gewinne erzielt werden dürfen, da die Grundstücke durch Enteignung angekauft worden sind.

Die Zahlen aus der Anlage zu Beschlussvorlage werden erläutert.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Verkaufspreise, für die im Bebauungsplan Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, nach baulicher Nutzung eingeteilten Flächen wie folgt: Gewerbefläche – 30,00 €/m²; Mischgebietsfläche – 95,00 €/m²; Flächen für Sondernutzung Einzelhandel – 105,00 €/m²; Wohnbaufläche – 105,00 €/m².

 

Weiterhin beschließt die Stadtvertretung, dass dem Hauptausschuss die Zuständigkeit über den Verkauf sämtlicher Grundstücke innerhalb Bebauungsplanes Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, unabhängig der in § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen, übertragen wird. 

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

7

7

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage