02.12.2024 - 6.1 3. Änderung der Gebührensatzung über die Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
2. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Plau am See
- Datum:
- Mo., 02.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Sabine Krentzlin
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister erläutert die Beschlussvorlage zusammenhängend mit der Beschlussvorlage S/24/0071.
Es gehe um die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt. Die alte Satzung sei über 20 Jahre alt und muss dringend überarbeitet werden – die Kosten aktuell entsprechen nicht mehr der Realität. Denn auch die Personal- und Betriebskosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. In Rücksprache mit dem Bauhof wurde besprochen, welche Strecken gefahren werden und welche laut Reinigungssatzung gefahren werden müssen.
Alle Straßen der Stadt sind einer Reinigungsklasse zugeordnet und die Satzungen müssen angepasst werden. Zurzeit zahlt die Stadt über 70.000 Euro aus dem Steuerhaushalt dazu, damit die Kosten gedeckt werden können.
Künftig sei geplant, alle Kostensatzungen regelmäßig anzupassen.
Frau Pohla möchte wissen, ob es sich nur um den Winterdienst auf den Straßen handelt, oder auch auf den Gehwegen. Herr Hoffmeister antwortet, dass der Winterdienst auf den Gehwegen laut Satzung größtenteils auf die Anwohner/Eigentümer übertragen ist. Die Radwege und öffentlichen Gehwege/Flächen werden selbstverständlich durch die Stadt geräumt.
Herr Rexin fragt, ob die Stadt sich bei der Höhe der Gebühren an andere Städte orientiert habe. Dies verneint Herr Hoffmeister, da man es nicht vergleichen kann und die Stadt sich nach den eigenen anfallenden Kosten richten müsse. Diese Kosten werden auf den Quadratmeter runtergerechnet und somit ergebe sich der Betrag. Beim Winterdienst werde der Durchschnitt berechnet, da man nicht weiß, ob bzw. wie viel im Winter Schnee fällt.
Frau Krohn berichtet von Diskussionen in der CDU-Fraktion, dass es sicher viele Satzungen gebe, welche einige Jahre nicht angefasst wurden. Die Fraktion kam zu dem Entschluss, dass man schauen müsse, wie viele Satzungen es letztendlich sind und man auch welche im nächsten Jahr anpassen sollte und nicht alle noch in diesem Jahr.
Frau Pohla fragt, ob die Gebühr monatlich oder jährlich gezahlt werde. Herr Hoffmeister sagt, dass es eine jährliche Gebühr sei, man es aber quartalsweise zahlen kann.
Selbstverständlich wurde auch überlegt, wie die Kosten reduziert werden können, so Herr Hoffmeister. Diese wurden so ausgelegt, dass die Kehrmaschine wirklich die ganze Woche fährt.
Frau Mach fragt, ob der Bauhof geprüft habe, ob es Sinn mache, die Seestraße jede Woche zu fegen. Herr Hoffmeister erläutert, dass dies diskutiert wurde – auch die Innenstadt betreffend. Es ist davon abhängig, welche Gesamtrouten gefahren und wie diese geplant werden. Es macht nur Sinn, dass die Kehrmaschine bestenfalls die gesamte Fahrstrecke kehrt und nicht zwischendurch die Kehrbesen hochfährt, wenn sie sich beispielsweise Richtung touristischer Bereiche, wie Seelust, bewegt.
Herr Rexin merkt an, dass sich viele Bewohner beschweren würden, dass die Kehrmaschine den Sand zwischen den Steinen raushole, besonders in der Stein- und Mauerstraße. Herr Hoffmeister informiert, dass mal ein Testlauf stattgefunden habe, die Innenstadt alle 14 Tage zu kehren. Dies würde aber nicht ausreichen.
Herr Hoffmeister bittet um Zustimmung der Beschlussempfehlung.
Anlagen zur Vorlage
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