02.12.2024 - 5.1 Beschluss über die Annahme einer Spende im Rahm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert die Beschlussvorlage und bittet die Ausschussmitglieder um Zustimmung zur Annahme der Spende.

Frau Mach erkundigt sich, was „zweckgebunden“ heiße. Herr Hoffmeister erklärt, dass die Spende wirklich nur für den Kinderhort genutzt werden darf.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der von der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin am 18.11.2024 überwiesenen Spende (gem. Wertgrenzen des § 6 (4) der Hauptsatzung der Stadt Plau am See) in Höhe von 250,00 Euro zweckgebunden für den Kinderhort Plau am See.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

7

7

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V