20.01.2025 - 6.1 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert die Beschlussvorlage.

Er erklärt den Ausschussmitgliedern, dass die Verwaltung sich bewusst dazu entschieden habe, einen Beschluss zur Hebesatzsatzung separat zur Haushaltssatzung zu erstellen. So könne die von der Stadtvertretung beschlossene Hebesatzsatzung gleich genutzt werden, um direkt die Bescheide zu generieren, zu veranlagen und die Zahlungsströme (Liquidität) sicher zu stellen. Wenn die Hebesatzsatzung zusammen mit dem Haushalt in einem Beschluss wäre, müsse die Verwaltung erst die Genehmigung der Kommunalaufsicht abwarten.

In diesem Jahr gäbe es die Herausforderung, dass die Kommunen die Vorgabe haben, die Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer A und B darzustellen. Die Prämisse der Stadt sei, keine Erhöhung durchzuführen. Jeder Grundstückseigentümer hat dem Finanzamt gegenüber eine Steuererklärung abgeben müssen, woraufhin für die jeweiligen Grundstücke/Gebäude ein entsprechender Messbetrag festgelegt wurde. Dieser Messbetrag ist Berechnungsgrundlage für die Kommunen. Mit dem durch die Stadtvertretung festgesetzten bzw. beschlossenen Hebesatz werden dann die Grundsteuerbeträge errechnet.

Herr Hoffmeister erläutert die Tabelle aus dem Sachverhalt.

Frau Seewald ergänzt, dass es durchaus Verschiebungen in den Erklärungen gäbe. Nicht jede Erklärung ist als Grundsteuer B erklärt. Unbebaute Grundstücke sind zum Teil auch als Grundsteuer A erklärt worden, deswegen auch die höheren Messbeträge; da sind durchaus Verschiebungen in den Steuerarten enthalten. Man könne allgemein nicht sagen, dass alle Grundstücke höher oder niedriger bewertet sind. Dies sei immer vom jeweiligen Grundstück abhängig.

Abschließend fasst Herr Hoffmeister zusammen, dass wir planerisch im Gesamtsteuergrundbetrag (Grundsteuer A + Grundsteuer B) auf dem gleichen Betrag wie im Jahr 2024 bleiben wollen.

Die Gewerbesteuer soll ebenfalls bei 384 Punkten, wie in 2024, bleiben. Der vorgegebene Nivellierungssatz ist weiterhin bei 390 Punkten.

Finaler Vorschlag seitens der Verwaltung:

Grundsteuer A: bei 337 Punkten belassen

Grundsteuer B: Erhöhung von 433 auf 477 Punkte

Gewerbesteuer: bei 384 Punkten belassen

 

Herr Tast fügt hinzu, dass die Grundsteuer aufkommensneutral gemacht werden soll. Dies widerlegt Herr Hoffmeister. Die Grundsteuer soll aufkommensneutral dargestellt werden. Es bleibe aber jeder Kommune freigestellt, die Hebesätze auf die entsprechende Haushaltslage der Kommune anzupassen. In der Beschlussfassung sollen die aufkommensneutralen Hebesätze nachgewiesen und dargestellt werden. Die Verwaltung habe als Summe darauf geachtet, dass wir auf grundsteuerebene aufkommensneutral sind.

Frau Krohn teilt mit, dass die Fraktion die vorgeschlagene Subventionierung der Grundsteuer B durch die Grundsteuer A nicht in Gänze teilt. Herr Hoffmeister erklärt nochmals in Bezug auf die Grundsteuer, dass wir von Grundsteuer B von 433 Punkten auf 477 Punkte gehen, was eine deutliche Erhöhung bedeutet. Bei Grundsteuer A könnten wir mit dem Hebesatz runtergehen, wenn wir es wollten oder wir lassen den alten Steuersatz. Sonst müssen wir bei Grundsteuer B auf 488 Punkte gehen.

Frau Krohn möchte dies noch einmal in ihrer Fraktion besprechen und hinterfragt, ob es einen großen Unterschied machen würde, wenn die Punkte bei der Gewerbesteuer auf den Nivellierungssatz von 390 angehoben werden und nicht auf 384 Punkte bleiben.

Herr Hoffmeister macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung offen für Vorschläge seitens der Fraktionen sei. Allerdings sollten diese Vorschläge dann umgehend an die Verwaltung weitergeleitet werden, da diese dann noch einige Änderungen in Vorbereitung auf die Stadtvertretersitzung vornehmen muss. Außerdem bietet Herr Hoffmeister an, dass gern Fragen an Frau Seewald oder ihn diesbezüglich gestellt werden können.

Herr Hoffmeister bittet um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Stadt Plau am See (Hebesatzsatzung) (Anlage 1).

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

6

4

0

2

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

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