25.06.2025 - 8.9 Aufstellungsbeschluss (vereinfachtes Verfahren ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Mi., 25.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister erläutert den Tagesordnungspunkt 8.9. und 8.10. zusammenhängend.
Herr Weisbrich, Vorsitzender des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe, teilt mit, dass der Ausschuss die zweigeschossige Bebauung kritisch sehe. Auch waren sich die Ausschussmitglieder einig, dass die im ursprünglichen B-Plan vorgesehene Parkfläche im neuen B-Plan beizubehalten ist.
Herr Rexin fügt hinzu, dass die WLD das zweigeschossige Gebäude auch nicht befürwortet. Als Kompromiss könne ein eingeschossiges Gebäude errichtet werden. Auch die neu geplanten Parkflächen sieht er kritisch.
Herr Baumgart erklärt, dass der Investor selbst entscheiden kann, wo er die Parkfläche hinsetzt, da es seine Baufelder sind. Das Baugesetzbuch besagt, dass sich die Neubauten der näheren Umgebung anpassen müssen. Es wäre nicht das einzige zweigeschossige Gebäude dort. Er sieht dadurch keine Beeinflussung für das gesamte Gebiet.
Herr Brosemann ist auch der Meinung, dass dort ein zweistöckiges Gebäude zu groß ist.
Aufgrund der Diskussionen und Unstimmigkeiten zwischen den Stadtvertretern, stellt Herr Rexin den Antrag, die Tagesordnungspunkte 8.9. und 8.10. zurück in die Ausschüsse zu verweisen.
Herr Behrens bittet um Abstimmung, die Tagesordnungspunkte 8.9. und 8.10. zurück in die Ausschüsse zur weiteren Besprechung zu verweisen.
Anzahl der Mitglieder: 19
Abstimmungsergebnis:
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anwesend |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
ausgeschlossen* |
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17 |
8 |
7 |
2 |
0 |
*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V
Die Beschlussvorlage ist in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
- die Aufstellung (vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung – Erweiterung der Hotelanlage Marianne“ der Stadt Plau am See.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 nicht durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird in der vorliegenden Fassung vom 10.03.2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung – Erweiterung der Hotelanlage Marianne“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4 Abs. 2 Bau GB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf sowie dem Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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141,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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