03.06.2025 - 7.1 Aufstellungsbeschluss (vereinfachtes Verfahren ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es findet ein ausgiebiger Gedankenaustausch der Ausschussmitglieder statt.

Die im ursprünglichen B-Plan vorgesehene Fläche des Parkplatzes ist im neuen Plan beizubehalten.  Diese Fläche soll nicht mit Gebäuden bebaut werden. Die restlichen Flächen können, wie beantragt, aus Sicht des Ausschusses genutzt werden.

Diese Empfehlung wird auch abschließend seitens des Ausschusses für die Stadtvertretung ausgesprochen und wie folgt mit dieser Einschränkung darüber abgestimmt:

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. die Aufstellung (vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung – Erweiterung der Hotelanlage Marianne“ der Stadt Plau am See.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 nicht durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche  Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird in der vorliegenden Fassung vom 10.03.2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung – Erweiterung der Hotelanlage Marianne“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4 Abs. 2 Bau GB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf sowie dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

6

6

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage