16.06.2025 - 5.5 Aufstellungsbeschluss (vereinfachtes Verfahren ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Mach nimmt wieder an der Sitzung und Abstimmung teil.

Herr Hoffmeister erläutert diesen und den darauffolgenden Beschluss zusammenhängend. Er informiert die Ausschussmitglieder, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt bei der Sitzung am 2. Juni einstimmig dafür gestimmt habe, diesen Beschluss der Stadtvertretung zu empfehlen.

Herr Rexin erkundigt sich, wer der Investor sei. Das kann Herr Hoffmeister spontan nicht beantworten – würde aber auch bei diesem Beschluss keine Rolle spielen.

Herr Dr. Schlaak fragt, ob es eine öffentliche Zuwegung zu diesem Grundstück gibt. Herr Hoffmeister teilt mit, dass die Zuwegung für den Eigentümer laut seines Wissenstandes mit Wegerechten sichergestellt ist.

Herr Hoffmeister bittet um Zustimmung, diesen Beschluss der Stadtvertretung zu empfehlen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

  1. Die Aufstellung (vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Plauerhäger Straße“ der Stadt Plau am See.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 nicht durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird in der vorliegenden Fassung vom 21.02.2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Plauerhäger Straße“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4 Abs. 2 Bau GB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf sowie dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

6

6

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

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