16.06.2025 - 5.7 Aufstellungsbeschluss (vereinfachtes Verfahren ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert die Beschlussvorlage.

Er informiert, dass diese Vorlage vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt der Stadtvertretung empfohlen wird. Im Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe hingegen gab es kleine Diskussionen. Die Fläche, auf der sich momentan ein Parkplatz befindet, sollte auch weiterhin als Parkplatz genutzt und nicht bebaut werden, wie es der Investor vorhat. Herr Dr. Schlaak, Mitglied des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe, erläutert, dass der Ausschuss sich einig war, dass sich die anderen Anwohner evtl. durch ein neugebautes zweistöckiges Gebäude gestört fühlen könnten.

Herr Rexin fragt, ob der Investor auch bereit wäre, statt eines zweistöckigen Gebäudes ein einstöckiges dorthin zu bauen? Herr Hoffmeister äußert dazu, dass dies alles Punkte sind, die man noch mit ihm besprechen könnte. Aktuell liegt aber dieser konkrete Antrag vor.

Frau Krohn möchte wissen, ob dort mehrere Bungalows/Ferienhäuser gebaut werden. Herr Hoffmeister erläutert anhand der Planzeichnungen, welche Flächen bebaut werden sollen.

Abschließend bittet Herr Hoffmeister die Ausschussmitglieder, diesen Punkt, was auf der Parkfläche gebaut werden darf oder nicht, noch einmal vor der Stadtvertretersitzung am 25. Juni in den jeweiligen Fraktionen zu besprechen und bittet um Zustimmung, diesen Beschluss der Stadtvertretung zu empfehlen, mit dem Hinweis, dass die Situation mit dem Parkplatz noch besprochen wird.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. die Aufstellung (vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung – Erweiterung der Hotelanlage Marianne“ der Stadt Plau am See.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 nicht durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird in der vorliegenden Fassung vom 10.03.2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung – Erweiterung der Hotelanlage Marianne“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4 Abs. 2 Bau GB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf sowie dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

6

5

0

1

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage