02.06.2025 - 9.7 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erklärt den eingereichten Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens anhand der vorliegenden Informationsvorlage.

Er erklärt weiter, dass es aus seiner Sicht im Grunde ein sinnvolles Vorhaben ist. Allerdings geht es bei dieser Anfrage ausschließlich um den Geltungsbereich für ein einzelnes Flurstück. Direkt neben diesem Flurstück liegen noch andere Flurstücke, die nur teilweise im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes liegen. Daher würde er es begrüßen, wenn auch diese Flurstücke in die Planung einbezogen werden und eine Interessengemeinschaft aller Grundstückseigentümer eine Gesamtplanung machen würde.

Herr Ahrens fragt, ob die Möglichkeit bestehen würde, diese Interessengemeinschaft dann zum Ausbau des unteren Teils des „Heideweg“ zu verpflichten. Herr Schlefske erklärt, dass solche Bedingungen und Forderungen durchaus in einem Durchführungsvertrag geregelt werden können. Da es sich bei den mutmaßlichen Investoren allerdings um Privatpersonen und nicht um größere Unternehmen handelt, sind die Chancen sehr gering, dass diese sich auf solch eine Auflage mit hohen Kosten einlassen würden.

 

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Empfehlung:

Die Ausschussmitglieder empfehlen der Verwaltung für den eingereichten Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens eine negative Stellungnahme abzugeben. Des Weiteren beauftrage sie die Verwaltung, mit den Besitzern der angrenzenden Flurstücke in Kontakt zu treten, um eventuell eine Interessengemeinschaft zu bilden, die dieses Gebiet dann gemeinsam überplant. Durch Überplanung der Flurstücke 234, 235/13, 236/19, 241/2 und 242/2 wäre der Geltungsbereich deutlich größer.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

6

6

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

 

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Anlagen zur Vorlage