23.06.2025 - 7.1 Beschluss über die Billigung und öffentliche Au...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Feddeler bittet Herrn Hoffmeister, die folgenden Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2 zu erklären.

Herr Hoffmeister erläutert den zeitlichen Werdegang beider Tagesordnungspunkte. Vor ca. einem Jahr erfolgte die frühzeitige TÖP-Beteiligung und die Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf Grund der hohen Öffentlichkeitsbeteiligung und damit verbundenen Anmerkungen der Bürger dauerte das Verfahren länger. Alle Anmerkungen und Details sind berücksichtigt worden. Die Verhandlungen mit der Firma SUNfarming Projekt GmbH sind abgeschlossen, sodass nun die Auslegung erfolgen kann. Der B-Plan sowie der F-Plan können in die öffentliche Auslegung nach den vorgegebenen Fristen gegeben werden. Dabei sind die Redaktionstermine der Plauer Zeitung zu beachten.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung (Stand 08.04.2025) mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten hierüber auf elektronischem Weg zu benachrichtigen. Die Internetseite oder Internetadresse, unter die die Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.  
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zur Begründung einzuholen.
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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

7

7

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://plau.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1007209&selfaction=print