25.06.2025 - 8.5 Beschluss über die Billigung und öffentliche Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Mach unterliegt einem Mitwirkungsverbot. Sie verlässt den Saal und nimmt bei den Tagesordnungspunkten 8.5. und 8.6. nicht an der Sitzung und Abstimmung teil.

Herr Hoffmeister erläutert die Beschlussvorlagen S/24/0118 und S/24/0119 zusammenhängend.

Herr Rexin merkt an, dass es schön wäre, dort als Sichtschutz an der Bundesstraße 5-jährige Pflanzen hinzusetzen. Dies könne man noch alles im Verfahren besprechen und festlegen, so Herr Hoffmeister. Hier kann jeder seine Vorschläge einreichen.

Herr Behrens bittet um Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung (Stand 08.04.2025) mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten hierüber auf elektronischem Weg zu benachrichtigen. Die Internetseite oder Internetadresse, unter die die Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.  
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zur Begründung einzuholen.
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Anzahl Mitglieder: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

17

16

0

1

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://plau.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1007214&selfaction=print