25.08.2025 - 5.1 Aufstellungsbeschluss (vereinfachtes Verfahren ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert diese und die darauffolgende Beschlussempfehlung zusammenhängend.

Er informiert, dass diese beiden Beschlüsse in der Stadtvertretersitzung am 25.06.2025 nach Abstimmung in die beratenen Ausschüsse zurückverwiesen wurden, da noch Unstimmigkeiten zwischen den Stadtvertretern herrschte. Daraufhin fand am 28.07.2025 eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt und des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe statt. Nach abgelehntem Antrag von Herrn Weisbrich auf Änderung des Bebauungsplanes, dass der Investor nur eingeschossig bauen darf, wurde mit Mehrheit zugestimmt, die Beschlüsse erneut der Stadtvertretung zu empfehlen. Nun bittet Herr Hoffmeister die Hauptausschussmitglieder, diese Beschlüsse in der vorliegenden Fassung ebenfalls der Stadtvertretung zu empfehlen.

Frau Mach fragt, ob die Anwohner mit eingeschossigen Gebäuden dort auch auf zweigeschossig aufstocken könnten. Herr Hoffmeister weist auf den aktuellen Antrag auf B-Plan-Änderung hin. Anwohner müssen sich generell an ihre baurechtlichen Vorschriften halten, da die vorliegende B-Plan-Änderung nur einen bestimmten Geltungsbereich laut Planzeichnung umfasst.

Herr Rexin erkundigt sich, ob die Anwohner auch Änderungsanträge der Bebauungspläne stellen könnten. Herr Hoffmeister antwortet, dass dies tendenziell möglich sei.

Frau Pohla merkt an, dass es dort zum jetzigen Zeitpunkt auch schon zweigeschossige Gebäude gibt und dieses nicht das erste dort wäre. Herr Tast bestätigt diese Aussage.

Herr Hoffmeister sagt abschließend, dass es in Bezug auf den Aufstellungsbeschluss aus Verwaltungssicht keine Probleme gibt und bittet die Mitglieder um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. die Aufstellung (vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung – Erweiterung der Hotelanlage Marianne“ der Stadt Plau am See.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 nicht durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird in der vorliegenden Fassung vom 10.03.2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung – Erweiterung der Hotelanlage Marianne“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4 Abs. 2 Bau GB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf sowie dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

6

6

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

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