08.09.2025 - 9.1 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mo., 08.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Katharina Klähn
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Krentzlin erläutert den Tagesordnungspunkt 9.1. und den Tagesordnungspunkt 9.2. gemeinsam anhand der Beschlussvorlagen S/24/0144 und S/24/0145. Sie weist darauf hin, dass es nötig ist, eine Planung für dieses Gebiet zu erstellen, um Baurecht zu schaffen und somit unser Strandbad zu erhalten.
Herr Hoffmeister ergänzt, dass die Stadt leider über Jahrzehnte versäumt hat, etwas zu machen. Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird der Weg für eine Sanierung bzw. Erweiterung des Strandbades geebnet.
Herr Klähn und Herr Baumgart erklären, dass es aus ihrer Sicht zwingend einen Bebauungsplan geben muss, um die Sicherheit für einen bewachten Badestrand zu gewährleisten.
Beschluss:
Der Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt der Stadt Plau am See empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Plau am See folgende Punkte zu beschließen:
- Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren mit Umweltbericht im bisherigen unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB für die Entwicklung und den Betrieb des Strandbades mit Camping und zugehörigen Nebenanlagen am Westufer des Plauer Sees. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Strandbad und Camping“ der Stadt Plau am See.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes umfasst in der
- Gemarkung Plau / Flur 15
ein Teilstück des Flurstücks 60/7
- Gemarkung Plau / Flur 18
ein Teilstück des Flurstücks 2/14
und ist in dem beigefügten Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und hat eine Größe von ca. 1,7 Hektar. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Strandbad und Camping“.
- Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Strandbad und Camping“ der Stadt Plau am See ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,6 kB
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