15.09.2025 - 5.1 Einrichtung einer Tempo-30 km/h-Zone in der Str...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert die Beschlussempfehlung.

Frau Pohla fragt, ob die Tempo-30 km/h-Zone ab Einfahrt Quetziner Straße/„Zur alten Mühle“ bis zur Kindertagesstätte „Bunte Stifte“ gehen soll. Dies bejaht Herr Hoffmeister. Wichtig zu beachten sei, dass in der Tempo-30 km/h-Zone dann die dafür übliche Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelte.

Herr Hoffmeister bittet die Ausschussmitglieder, den Beschluss der Stadtvertretung zu empfehlen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Verwaltung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises den Antrag stellen soll, eine Tempo-30 km/h-Zone in Plau am See in der Straße „Zur Alten Mühle“ gemäß der als Anlage beigefügten Kartendarstellung einzurichten.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

7

7

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage