15.09.2025 - 5.2 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister erläutert diese und die nachfolgende Beschlussempfehlung zusammenhängend.

Er informiert, dass der jetzige Pächter erste Bauanträge gestellt hat, welche aber von der Bauordnungsbehörde abgelehnt wurden, weil es keine baurechtlichen Grundlagen für den Außenbereich gibt. Deshalb soll, auch aus Stadtentwicklungssicht, ein B-Plan entwickelt werden, um eine gute Grundlage für die nächsten Jahre zu schaffen.

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe schlug einstimmig in seiner Sitzung am 09.09.2025 vor, den Geltungsbereich der Wasserfläche zu erweitern, um dort ggf. die Möglichkeit zu haben, eine Wasserrutsche o. ä. aufstellen zu können. Die Verwaltung prüft, ob man für das Bauen einer Wasserrutsche einen B-Plan als Grundlage benötigt oder ob es ausreichend ist, einen Antrag beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zu stellen.

Frau Krohn hat die Bitte, dass der B-Plan Nr. 13 nur „Strandbad“ heißt, ohne den Zusatz „und Camping“, damit Dritte nicht den Eindruck bekommen, dass es sich hierbei um einen Campingplatz handelt.

Herr Rexin fragt, ob der Pächter plant, Stellplätze für Hausboote am Steg anzulegen. In seinem Konzept habe er es bisher nicht vorgesehen, so Herr Hoffmeister.

Weiterhin fragt Herr Rexin, ob im Vertrag geregelt sei, dass der Pächter im Falle einer Kündigung des Pachtvertrages wieder alles von ihm Gebaute zurückbauen muss. Dazu erklärt Herr Hoffmeister, dass im Vertrag festgelegt ist, dass seine Baulichkeiten/Investitionen bestehen bleiben, die Stadt ihm aber keine Abschlagszahlungen dafür zahlen muss.

Zu der Bemerkung im Sachverhalt „Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen“ fragt Herr Rexin, ob das Gespräche beinhaltet, die mit dem Pächter allein (unter Ausschluss der Stadtvertreter) geführt wurden. Dies verneint Herr Hoffmeister. Herr Tast erklärt Herrn Rexin, dass „ausgeschlossen“ nicht bedeutet, dass die Stadtvertreter/Ausschussmitglieder nicht dabei sein durften, sondern dass kein Stadtvertreter/Ausschussmitglied dem Mitwirkungsverbot (Interessenkonflikt) unterliegt.

Frau Krohn erkundigt sich, ob schon feststeht, dass dort ein Hundebadestrand eingerichtet wird, wie es im Sachverhalt erläutert ist. Herr Hoffmeister verneint dies und weist darauf hin, dass es bei diesem Beschluss nur um den Geltungsbereich gehe. Alles andere sei erst einmal nur informativ und werde im weiteren Verfahren besprochen.

Herr Hoffmeister bittet um Zustimmung, den Beschluss mit der Bemerkung, dass der B-Plan Nr. 13 „Strandbad“ heißt (ohne den Zusatz „und Camping“), der Stadtvertretung zu empfehlen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt:

 

  1. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren mit Umweltbericht im bisherigen unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB für die Entwicklung und den Betrieb des Strandbades mit Camping und zugehörigen Nebenanlagen am Westufer des Plauer Sees. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Strandbad und Camping“ der Stadt Plau am See.

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes umfasst in der

 

  - Gemarkung Plau / Flur 15

                         ein Teilstück des Flurstücks 60/7

 

  - Gemarkung Plau / Flur 18

    ein Teilstück des Flurstücks 2/14

 

und ist in dem beigefügten Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und hat eine Größe von ca. 1,7 Hektar. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Strandbad und Camping“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Strandbad und Camping“ der Stadt Plau am See ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

7

7

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage