15.09.2025 - 5.5 Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahr...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister informiert, dass sich zu diesem Thema bei den Anwohnern zwei Interessengemeinschaften gebildet haben: Die Elternschaft und die Initiative „Grün am Gerichtsberg“.

Er erläutert anhand einer Präsentation die Historie und die weiteren geplanten Schritte für den Neubau des Spielplatzes (siehe Anlage 1).

Die Initiative „Grün am Gerichtsberg“ sieht u. a. die Ballspielanlage als ein Problem bzw. den Lärm, der dort entstehen könnte. Die Verwaltung wird noch eine Kostenübersicht mit verschiedenen Bodenbelägen anfordern und am 17.09.2025 in der Stadtvertretung vorstellen.

Herr Rexin merkt an, dass man ihm erzählt habe, dass die Initiative „Grün am Gerichtsberg“ nicht generell gegen einen Spielplatz sei, sondern dass diese eine Dämmungsschicht o. ä. gegen den Lärm fordere. Außerdem möchten sie gern in die Planung mit eingebunden werden, wenn es um die Einteilung der Spielgeräte geht. Herr Hoffmeister setzt darüber in Kenntnis, dass von Beginn an mit den Anwohnern gesprochen wurde und dass sie mit einbezogen werden, soweit es erforderlich und zweckmäßig ist.

Herr Dr. Schlaak hat Bedenken um das Alter der Kinder. Es könnten Konflikte zwischen den Kindern und Jugendlichen (ab 12 Jahre) entstehen. Dies kann Herr Hoffmeister nicht nachvollziehen. Alle Kinder, egal welchen Alters, spielen gern in einer Ballspielanlage und allen sollte auch dieser Zugang gewährt werden. Frau Krohn stimmt dem zu. Man sollte nicht unterteilen, welches Alter auf den Spielplatz darf und welches nicht. Die Kinder und Jugend sind wichtig – sie brauchen einen Ort, an dem sich aufhalten können.

Frau Krohn fügt hinzu, dass die Initiative den Wunsch geäußert habe, dass die Grundstücke durch eine Hecke (als Sichtschutz) vom Spielplatz getrennt werden. Dem entgegnet Herr Tast, dass es jedem Anwohner selbst freistehe, eine Hecke auf seinem Grundstück zu pflanzen. Herr Hoffmeister fügt hinzu, dass man beim Pflanzen einer Hecke aus städtischer Sicht beachten müsse, dass diese auch gepflegt werden muss, was auch eine Kostenfrage ist. Die Variante, dass jeder Anwohner selbst eine Hecke pflanzen könne, hält auch er für sinnvoll.

Herr Rexin äußert die Bedenken der Initiative „Grün am Gerichtsberg“, dass die Spielgeräte 2 m neben deren Grundstücken stehen. Auch hier betont Herr Hoffmeister nochmals, dass geplant ist, die Spielgeräte so weit wie möglich von den Grundstücken weg zu stellen – auch dies wurde den Anwohnern bereits mitgeteilt.

Frau Pohla fragt, ob die 100.000 Euro, die durch den Rewe-Markt für Spielplätze zur Verfügung gestellt werden, für diesen Spielplatz mitgenutzt werden. Herr Hoffmeister berichtet, dass dieses Geld für Spielplätze der gesamten Stadt Plau am See verwendet werden kann (zweckgebunden).

Weiterhin erkundigt sich Frau Pohla, ob Stadtvertreter einem Mitwirkungsverbot bei diesem Beschluss unterliegen. Dies verneint Herr Hoffmeister. Das hat die Verwaltung von der Kommunalaufsicht prüfen lassen.

Frau Krohn betont, dass sie es beeindruckend findet, dass so bürgernah gearbeitet wird.

Herr Brosemann unterbreitet den Vorschlag, statt eines Gitters ein Netz um die Ballsportanlage zu spannen, dies würde weniger Lärm verursachen. Außerdem schlägt er vor, Tartan als Bodenbelag zu verwenden. Dieser sei gelenkschonend und heizt sich im Sommer nicht so schnell auf. Hierbei müsse man u. a. aber die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und -kosten beachten, so Frau Krohn.

Herr Hoffmeister bittet um Zustimmung zur Beschlussempfehlung, mit dem Hinweis einer Prüfung der Verwaltung des Bodenbelages.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für die Beschaffung und den Aufbau von Spielgeräten für den Neubau eines Spielplatzes in der Quetziner Straße im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung.

 

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Anzahl Mitglieder: 7

Abstimmungsergebnis:

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

ausgeschlossen*

7

7

0

0

0

*Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot aufgrund des §24 KV-M-V

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen