16.06.2021 - 6.1 Aufstellungsbeschluss (vereinfachtes Verfahren ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Mi., 16.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Tast beantragt das Rederecht für Herrn Thomas Andrees für beide Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2.
Anzahl Stadtvertreter: 19
Abstimmungsergebnis: | ||||
anwesend | dafür | dagegen | Enthaltung | ausgeschl.* |
13 | 13 | 0 | 0 | 0 |
* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV | ||||
angenommen
Herr Tast:
Wir diskutieren beide Tagesordnungspunkte zusammen und stimmen dann im Einzelnen darüber ab und bitten Herrn Andrees um einige Ausführungen.
Herr Andrees:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Teil der Stadt Plau am See. Es wird durch den Zarchliner Weg im Westen, den Wohnblöcken „Güstrower Chaussee“ im Norden, der B 103 im Osten und dem Plangebiet im ‚Süden eingegrenzt.
Die Flächen werden neu aufgeteilt. Das allgemeine Wohngebiet wird zum Mischgebiet erklärt. Die vorgesehenen Baumpflanzungen werden an anderer Stelle gepflanzt. Im Austausch mit der Übertragung der Wegefläche an die Stadt Plau wird das Teilgebiet der öffentlichen Grünfläche in ein Mischgebiet umgewandelt. Das Gebiet „Bahnanlage Stellwerk“ wird als Mischgebiet festgesetzt.
Herr Baumgart, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur erklärt, dass sich der mit dem Aufstellungsbeschluss und dem städtebaulichen Vertrag auseinandergesetzt hat und die Empfehlung zur Beschlussfassung für die Stadtvertretung erteilt und freuen uns, dass die Entwicklung vorangetrieben wird und finden es gut, dass die Gewerbefläche neu geordnet wird.
Herr Tast verliest den Beschluss und bittet um Abstimmung: zunächst über den Aufstellungsbeschluss.
Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung (vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Plauerhäger Straße" der Stadt Plau am See.
Beschlussfassung:
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung (vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Plauerhäger Straße" der Stadt Plau am See.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 nicht durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes wird in der vorliegenden Fassung vom 29.03.2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Plauerhäger Straße“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 4 Abs. 2 Bau GB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf sowie dem Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
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