16.06.2021 - 6.3 Aufstellungsbeschluss, Beratung und Beschlussfa...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Reier:

Im Jahr 1999 wurde der Bebauungsplan Nr. 19 „Ferienpark Appelburg“ aufgestellt. In dem

Plangebiet sollte ein Ferienpark entstehen, der die touristische Angebotsstruktur der Stadt verbessern sollte.

Der Ferienpark, für den der Bebauungsplan aufgestellt wurde, ist bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt worden.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 soll die Bebauung des Plangebietes neu geordnet und die Nutzung des Gebietes dem heutigen Stand angepasst werden.

Durch die Änderung der Gebietsausweisung vom sonstigen Sondergebiet

(Ferienhausgebiet/Sport- und Freizeitzwecke) in ein allgemeines Wohngebiet soll der

Nachfrage nach Wohnraum sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung tragen. Im Plangebiet ist eine Bebauung mit Einzelhäusern, Hausgruppen, Reihen- und Mehrfamilienhäusern geplant.

In diesem Ortsteil sollte mehr die Wohnbebauung Beachtung finden. Man kann auch nicht erwarten, dass im Aufstellungsbeschluss ein fertiges Konzept vorliegt. Es sind Ideen, die dann die weitere Planung ergänzen.

Des Weiteren weist Herr Reier ausdrücklich darauf hin, dass der öffentliche Weg zum Fuchsberg noch nicht eingezeichnet ist. Dieser Weg muss öffentlich bleiben, so ist die Anweisung an das Ingenieurbüro.

 

 

Herr Tast bittet Herrn Andrees um Informationen in groben Zügen über Anzahl der Grundstücke, Hotelbebauung oder Wohnbebauung im Überblick.

 

Herr Reier übergibt an Herrn Andrees:

 

Herr Andrees:

Anstelle der sonstigen Sondergebiete (Beherbergungsbetriebe/Freizeit) soll ein sonstiges Sondergebiet (Ladengebiet) zur Versorgung der Umgebung, ein urbanes Gebiet für Gesundheits- und Sporteinrichtungen sowie eine Kindertagesstätte entstehen. Ca. 130 Grundstücke wären möglich, Tendenz mehr zur Wohnbebauung.

 

Herr Tast bittet um Wortmeldungen:

 

Frau Hartung ist grundsätzlich dafür, möchte aber heute nicht dafür stimmen, da viele Details noch nicht geklärt sind. Hier wird eine Ausweitung eines ganzen Stadtteils geplant, dazu werden mehr Informationen benötigt: Es heißt, wir beschließen heute nur den Aufstellungsbeschluss, aber es fehlen folgende Informationen:

- in der Begründung der Beschlussvorlage steht: „Nachfrage nach Wohnraum sowie der

  Schaffung von Arbeitsplätzen“

Benötigte Informationen fehlen:

welche Arbeitsplätze?

ist der Wohnraum schon vorhanden, für wen brauche ich Wohnungen für junge Familien,

    für Senioren, barrierefreie Wohnungen, brauchen wir Wohnraum für die Gastronomie?

was ist an Miete zu zahlen?

- Weiter steht in der Begründung „Für das Ladengebiet wird eine allgemeine Vorprüfung des

  Einzelfalls zur Feststellung der UVP Pflicht durchgeführt.“

gibt es eine UVP-Infrastruktur – Ladengeschäfte – wurde das bestehende Einzelhandels-

     konzept berücksichtigt, wo kommen die Personen her, hat das Auswirkungen auf die

     Stadtentwicklung oder auch auf andere Wohngebiete wie z. B. Plauerhagen?

welche Gastronomie soll sich ansiedeln?

 

 

Um 20:00 Uhr nehmen die Vertreterinnen des Einzelhandels wieder an der Sitzung teil.

 

 

Herr Baumgart:
Wir fassen heute einen Aufstellungsbeschluss und keinen Planungsbeschluss. Das gibt das Baurecht nicht her. Das Gebiet wollen wir erst entwickeln. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet schon als Sondergebiet ausgezeichnet. Die Stadtvertretung hatte sich vor Jahren schon intensiv damit beschäftigt, denn es gibt bereits einen Bebauungsplan. Den Investoren soll die Möglichkeit gegeben werden, dieses Gebiet zu beplanen.

Ein städtebaulicher Vertrag regelt die Kosten, die wir tragen müssen, den beschließen wir heute aber nicht und baurechtlich können wir heute auch nicht sagen, was für Arbeitskräfte oder welches Gewerbe sich ansiedeln wird bzw. möchte. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt müssen wir uns kümmern und aufpassen, denn wir haben eine Verantwortung und müssen Infrastruktur hereinbringen und vor allem dürfen nicht das dicht angrenzende Gebiet der Seeluster Bucht beeinträchtigen. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung Umwelt waren sich einig, dass es keine innerstädtische Konkurrenz zur Stadt geben soll.

Durch die Pandemie findet gerade ein Umbruch/Umdenken statt. Die Leute überlegen, bleibe ich hier oder fliege ich weg. Seit über 20 Jahren ist in diesem Bereich nichts passiert. Geplant waren saisonverlängernde Maßnahmen und die Ansiedlung von wirtschaftlichem Gewerbe.

Dieses Plangebiet sollte in zwei Bereiche geteilt werden. Einmal in den nordöstlichen Teil, wo die Wohnbebauung bereits vorhanden ist und in den nordwestlichen Teil, die Fläche sollte für den Tourismus vorbehalten werden. Die Fläche insgesamt beträgt ca. 33 ha.

Es ist zu bedenken, dass dies die letzte zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche am Plauer See ist.

Der Ausschuss für Tourismus und Wirtschaft konnte sich darüber noch nicht verständigen.

Den Aufstellungsbeschluss würde Herr Baumgart darum bitten, den zu genehmigen, damit angefangen werden kann, zu arbeiten.

 

Herr Dr. Schlaak hat sich noch einmal den ursprünglichen Bebauungsplan von Oktober 1999 angesehen.

„Ja, es ist nichts mit der touristischen Entwicklung dieses Standortes geworden. Es hat sich auch niemand darum gekümmert. In der Stadt, im Amt, im Landkreis gibt es keine wirksame Institution der Wirtschaftsförderung, die sich um Ansiedlungen bemüht.

Das Plangebiet ist die letzte zusammenhängende, landschaftlich interessante Lage im Stadtgebiet am Plauer See. Diese Flächen völlig dem Tourismus zu entwidmen und für Wohnbebauung zu „urbanisieren“ ist meiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt unvertretbar. 33 ha sind kein Pappenstiel und der Tourismus ist in einem Wandel begriffen. Inlandstourismus mit vielfältigen Angeboten insbesondere für Familien mit Kindern, aber auch für Senioren freut sich wachsender Nachfrage. Die Vorgaben für die Planung sollten geteilt werden. Eigenheim- und Reihenhausbebauung im nordwestlichen Sektor auch mit Einliegerwohnungen als Ferienwohnungen. Kein reines Ferienhausareal. Städtische Infrastruktur im zentralen Bereich und weiterhin Vorbehaltsflächen für Tourismus im südwestlichen Sektor.

In Germendorf bei Oranienburg hat ein privater Investor in 20 Jahren 300 Millionen Euro in einen Ferien- und Freizeitpark investiert Allerdings mit dem Kundenpotential der Hauptstadt im Rücken. Warum sollte sich ein Investor für diese Entwicklung nicht auch für Plau finden lassen. Unsere Angebotsdefizite sind weitgehend dieselben, wie vor 20 Jahren. Es fehlt vor allem an Möglichkeiten für Indoor-Aktivitäten oder diversen sportlichen Aktivitäten im Außenbereich sowie einer öffentlichen Schwimmhalle.“


Herr Baumgart:

Die Infrastruktur schaffen wir nicht als Stadt, sondern die schafft der Investor.

Ein großer Kostenpunkt, der auf uns zukommen wird sein, das Schmutzwasser an die Kläranlage zu bringen. Die Abwasserentsorgung ist zu beachten und momentan aus wirtschaftlicher Sicht nicht leistbar.

 

 

Herr Weisbrich, Vorsitzender des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe:

In der Beschlussvorlage geht es nur um ein allgemeines Wohngebiet. Alles andere, was hier heute gesagt wurde, das geht nicht aus der Beschlussvorlage hervor. Wir sprechen von ca. 2000 Einwohner/innen ,die dort wohnen könnten. Eine Ab- und Zufuhr müsste geschaffen werden; so ist das im Flächennutzungsplan auch eingeplant. Aber hier ist weder ein Kindergarten noch eine Fläche für Sport- und Freizeitzwecke eingezeichnet oder noch irgendein Haus. Wir müssen bedenken, wird der geplante Wohnraum, der dann geschaffen wird, dann noch gebraucht? Kann es zu einer Zersiedlung des Stadtgebietes kommen? Wie entwickeln wir uns weiter? Von uns muss eine Grundlage kommen, wie wir es möchten.

Die Beschlussvorlage ist sehr dürftig. Darüber kann man nicht abstimmen. Wir müssen wissen, was der Investor vorhat.

 

 

Herr Andrees, der Bebauungsplan hat 33 ha und hat viele Grünflächen. Das Konzept geht noch nicht so ganz auf.

 

 

Frau Hartung unterbreitet den Vorschlag, den Aufstellungsbeschluss zur Raumordnungsbehörde zur Prüfung zu übersenden und an die Ausschüsse zurückzuverweisen.

 

 

Herr Reier:

Der Vorschlag, den Aufstellungsbeschluss zur Prüfung an die Raumordnungsbehörde zu senden, da gehört der überhaupt nicht hin.

Als Grundzentrum sind wir berechtigt, Gebiete als Wohngebiete auszuweisen.

Wir müssen wissen - was wollen wir? Wenn wir uns die Entwicklung der Einwohner/rinnen des Altersdurchschnitts ansehen, dann ist statistisch zu erkennen, dass in den nächsten 2 bis 3 Jahren aus unserer Bevölkerung fast 50 % Rentner zu verzeichnen sind. Die Stadt konzipiert aus den Einnahmen aus der Einkommenssteuer fast noch mehr als aus der Gewerbesteuer.

Ferienwohnungen tragen dazu bei, dass die Gäste Urlaub machen, ihr Geld anlegen und unsere Infrastruktur nutzen, aber tragen nicht dazu bei, in Form von einer Steuer einen erhöhten Beitrag zu leisten, um die Stadt steuerrechtlich auf stabile Füße zu stellen. Das können nur einheimische. Wir müssen uns auch das Pendlerverhalten ansehen. Wenn wir unsere Bevölkerung stabil entwickeln wollen, dann haben wir einen großen Anspruch auf Zuzug von Familien. Von einem Aufstellungsbeschluss kann man nicht erwarten, dass eine perfekte Planung vorliegt. Es sind Ideen, die die dann die weitere Überplanung im Planungsbeschluss ergänzen.

 

Herr Hoffmeister:

Die ganze Diskussion zeigt, dass es ein brisantes Thema ist, dass mehr Informationen bedarf, wie auch schon im Hauptausschuss diskutiert und an den Wortmeldungen heute zu erkennen ist und schlägt vor, den Tagesordnungspunkt „Aufstellungsbeschluss, Beratung und Beschlussfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Ferienpark Appelburg" der Stadt Plau am See von der Tagesordnung zu nehmen, an die Ausschüsse zur weiteren Beratung zu verweisen und zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu beschließen. Es ist sonst so, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag auch schon vorliegt, das ist heute auch nicht der Fall. Und der Planer bzw. Investor sollte die noch fehlenden Informationen umgehend nachliefern.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 “Ferienpark Appelburg“ der Stadt Plau am See, im Ortsteil Appelburg gelegen, Flur 17, Flurstücke 165/6, 165/7, 165/19, 165/58. Das Plangebiet soll von einem Ferienhausgebiet zum allgemeinen Wohngebiet umgeplant werden.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Appelburg. Im Flächennutzungsplan sind für das Plangebiet u. a. Sondergebiete Ferien sowie Sondergebiete Fremdenbeherbergung ausgewiesen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Ferienpark Appelburg soll gleichzeitig die Ausweisung dieser Gebiete im Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.

Für das Ladengebiet wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP Pflicht durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Bürger werden über die allgemeinen Ziele der Planung öffentlich unterrichtet, ihnen ist Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme zu geben. 

 

 

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Herr Tast deutet das als Antrag und fragt, wer ist dafür, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen?

 

 

Anzahl Stadtvertreter: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

dafür

dagegen

Enthaltung

ausgeschl.*

13

8

5

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV

Antrag angenommen

 

 

Somit wird der „„Aufstellungsbeschluss, Beratung und Beschlussfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Ferienpark Appelburg" der Stadt Plau am See“ von der Tagesord-nung genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Ausschüsse weitergereicht.

 

 

Herr Andrees und einige Einwohner verlassen den Raum um 20:12 Uhr

 

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Anlagen zur Vorlage

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