28.06.2022 - 6.1 Änderung Aufwandsentschädigung für Jugendwartin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmeister:

Auf Antrag der Wehrführung wird eingeschätzt, dass die bisherige Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro pro Monat (lt. Beschluss der Stadtvertretung Plau am See vom 26.02.2014 nicht mehr angemessen ist. Seit 2014 hat sich die Anzahl der Kinder verdoppelt. Der Aufwand für die Jugendfeuerwehrarbeit ist enorm gestiegen. Die Jugendwartin der Feuerwehr Plau am See betreut zurzeit 42 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren. Sie leistet eine hervorragende Leistung.

 

Gemäß § 5 der FwEntschVO M-V können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

In den umliegenden Gemeinden des Amtes Plau am See erhält der Jugendwart eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 €.

 

Aus diesem Grund wird eine Erhöhung auf 80,00 Euro vorgeschlagen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr (FwEntschVO M-V vom 28. November 2013 nach § 5) die monatliche Aufwandsentschädigung für den Jugendwart von 50,00 Euro auf 80,00 Euro festzusetzen. Die Zahlung dieser Entschädigung erfolgt erstmals im Folgemonat nach der Beschlussfassung.

 

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+Anzahl Stadtvertreter: 19

Abstimmungsergebnis:

anwesend

dafür

dagegen

Enthaltung

ausgeschl.*

15

15

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV

Beschluss-Nr.: S/19/0241

Beschluss angenommen

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Anlagen zur Vorlage