28.06.2022 - 6.2 Erste Änderung der Satzung über die Erhebung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Plau am See
- Datum:
- Di., 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Sabine Krentzlin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hoffmeister:
Die Stadt Plau am See ist aufgrund des Wassergesetzes zur Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes sowie des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers im Gemeindegebiet verpflichtet.
Die Stadt Plau am See bedient sich zur Erbringung dieser Leistung eines privaten Entsorgers. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre waren 25 Kleinkläranlagen und 120 abflusslose Sammelgruben zu entsorgen.
Aufgrund der gestiegenen Kosten haben sich die Firma Ebert Entsorgung Plau am See und die Stadt im April 2022 entschieden, den bestehenden Vertrag zum 30.06.2022 aufzuheben und die Leistung neu auszuschreiben.
Nach erfolgter Ausschreibung sind die jetzigen Gebührensätze nicht mehr ausreichend. Als Grundlage für die neuen Gebührensätze für den Transport wurden die des wirtschaftlichsten Anbieters gewählt und ohne Aufschläge übernommen. Es kommt zu folgenden Erhöhungen:
| Gebühr bisher | Gebühr neu |
Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben größer 2,5 cbm je cbm | 10,00 € | 11,90 € |
Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben bis 2,5 cbm je Abholung | 29,75 € | 35,70 € |
Zulage Schlauchlängen ab 21 Metern je 10 Meter Zusatzlänge | 10,00 € | 17,85 € |
Fehlfahrten | 29,75 € | 35,70 € |
Notdienst | 29,75 € | 59,50 € |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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