Beschlussvorlage - S/19/0284
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Mühlenberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Vorberatung
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13.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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20.03.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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29.03.2023
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Beschlussvorschlag
1. Die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Öffentlichkeit des Vorentwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden hat die Stadtvertretung geprüft und gemäß der der Vorlage beigefügten Abwägungsempfehlungen beschlossen.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Mühlenberg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Mühlenberg“ und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.
4. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
I Vorbemerkungen
Mit dieser Vorlage soll der Beschluss über den Umgang mit den während der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erhaltenen Stellungnahmen herbeigeführt werden. Die Abwägung ist Voraussetzung für Beschlussfassung über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mühlenberg“ der Stadt Plau am See.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden im Folgenden die Einsender von Stellungnahmen anonymisiert wiedergegeben und lediglich mit einer groben Ortsangabe versehen, sofern einer Namensnennung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Wenn Personenangaben innerhalb der Stellungnahmen gemacht wurden, werden diese ebenfalls nicht wiedergegeben und die Textstelle mit einer Klammer (…) deutlich gemacht.
Sämtliche Stellungnahmen aus den Beteiligungen werden vollständig im Originalwortlaut, mit entsprechenden Formatierungen und auch Schreibfehlern wiedergegeben. Gegebenenfalls beigefügte Pläne, Fotos, Presseartikel, etc. werden jedoch nicht abgebildet.
Verfahren
Die Durchführung des Regelverfahrens wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 14.09.2022 beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt „Plauer Zeitung“ vom 19. Oktober bekanntgemacht.
II Abstimmung mit benachbarten Gemeinden § 2 Abs. 2 BauGB (Planungsstand: Vorentwurf Oktober 2022)
Mit Schreiben vom 27.10.2022 wurden folgenden Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB zum Planentwurf und der Begründung beteiligt:
- Barkhagen, Ganzlin, Neu Poserin, Kritzow, Karbow-Vietlübbe, Alt Schwerin, Fünfseen, Zislow, Stuer, Stadt Krakow am See und Dobbin-Linstow
Seitens der Nachbargemeinden bestehen keine Bedenken.
III Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gleichzeitig wurde bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 01.11.2022 bis 02.12.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann, und dass Stellungnahmen zur Planung bei der Stadt Plau am See, Markt 2, 19395 Plau am See– abgegeben werden können. Zudem wurde der Planungsinhalt im Internet auf den Seiten des Amtes veröffentlicht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB besteht für die Gemeinde eine Pflicht zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Bürger informiert und angehört werden und dass die Gemeinde in einen Dialog mit ihnen eintritt. Es geht im Wesentlichen um die Eruierung verschiedener Standpunkte und die Entgegennahme von Positionen. Eine Verpflichtung zur Annäherung der Positionen oder gar zur Auflösung widerstreitender Interessen während der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht nicht.
Im Rahmen der Frist gingen keine Schreiben mit Äußerungen ein.
IV Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
1. Durchführung
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, wurden mit Schreiben vom 27.10.2022 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Dem Schreiben wurden folgende Materialien beigefügt: Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 3, 2. Änderung und Begründung mit Umweltbericht
2. Ergebniss
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB) haben keine Stellungnahme abgegeben:
· Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
Nachfolgende Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, aber keine Anregungen vorzutragen bzw. der Planung zugestimmt:
· Straßenbauamt Schwerin
· Landesamt für innere Verwaltung M-V
· Forstamt Sandhof
· Wasser-und Bodenverband „Parchim-Lübz“
· Vodavone GmbH
· Wasser- und Bodenverband „Lübzer Elde“
Nachfolgende Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und Anregungen vorgetragen:
· Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
· Landkreis Ludwigslust-Parchim
· Deutsche Telekom Technik GmbH
· WEMAG AG
· HanseGas GmbH
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB wurde eine Reihe von Hinweisen gegeben sowie Anregungen und Bedenken geäußert. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Anregungen beziehen sich auf:
- Naturschutzbelange
- Hinweise auf zu beachtende fachliche Richtlinien und Vorschriften (bspw. zu Abfallwirtschaft, Bodenschutz);
Die von den Behörden vorgebrachten Anregungen zu den erforderlichen Untersuchungen und dem Untersuchungsumfang und zu den Auswirkungen der Planung sind in die erarbeiteten Fachgutachten eingeflossen. Die Hinweise wurden – soweit sie sich auf den Bebauungsplan und das Bebauungsplanverfahren beziehen – beachtet
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung sind folgende Mitglieder: ……………………………………/ keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung auszuschließen. .
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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629 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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674,2 kB
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