Beschlussvorlage - S/19/0299

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Einstufung der Feuerwehr der Stadt Plau am See als „Feuerwehr mit besonderen Aufgaben“ anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim kann im Einvernehmen mit der Gemeinde einer Feuerwehr überörtliche Aufgaben übertragen, wenn sie aufgrund ihrer jederzeit gewährleisteten Einsatzstärke und des Ausbildungsstandes der Feuerwehrangehörigen ständig einsatzbereit und durch ihre Ausstattung mit Einsatzmitteln in der Lage ist, die überörtlich zu erwartenden Einsatzaufgaben zu erfüllen.

Bereits in der Vergangenheit hat die FFw der Stadt Plau am See den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe übernommen. Mit der neuen Regelung zur Brandschutzbedarfsplanung ist jedoch eine neue Einstufung durch den Landkreis notwendig.

 

Daraufhin wurde am 20.02.2023 ein Antrag zur Einstufung als “Feuerwehr mit besonderen Aufgaben” an den FD 38 für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Ludwigslust-Parchim gestellt. Der Fachdienst sieht die Voraussetzungen für diese Einstufung der Feuerwehr als gegeben an.
 

Mit folgenden Aufgaben der besonderen Gefahren- und Risikoabwehr kann die Gemeindefeuerwehr der Stadt Plau am See auf Grund ihrer Ausstattung und Leistungsfähigkeit überörtlich gewährleisten:
 

1. Rettung aus Höhen > 8m

2. Erweiterte Technische Hilfeleistung
3. Löschwassertransporte
4. Abwehr Wassergefahren

 

Nach der neuen Einstufung der Feuerwehr sind keine weiteren zusätzlichen Aufgaben zu erwarten. Wie bisher werden weiter alle Aufgaben als “Feuerwehr mit besonderen Aufgaben” erfüllt. 

 

Zur endgültigen und verbindlichen Einstufung als “Feuerwehr mit besonderen Aufgaben” wird ein Beschluss der Stadtvertretung benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Stadt Plau am See bereit ist, diese Einstufung anzunehmen und die für die benannten Aufgaben erforderlichen Ressourcen wie bisher bereit zu stellen.

 

Mit der Einstufung ergibt sich gemäß der Richtlinie zur Förderung des Brandschutzes im LK LUP eine Erhöhung des Festbetrages zur Förderung um 10% bei Maßnahmen, die dauerhaft der Erfüllung überörtlicher Aufgaben dienen. Wie z.Bsp. bei der derzeitigen Anschaffung des HLF 20 für die Plauer Feuerwehr.

 

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Anlagen

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