Informationsvorlage - S/19/0314

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See hat am 18.12.2019 beschlossen, einen Bebauungsplan Nr. 38 “Rostocker Chaussee” mit dem Planungsziel aufzustellen, die Neuordnung der zulässigen Nutzungen (Gewerbegebiet, Mischgebiet, Wohngebiet) im Planungsgebiet (siehe Anlage 1) vorzunehmen und an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen. Ursprünglich war in diesem Gebiet auf Grundlage des Bebauungsplanes 4.1 “Güstrower Chaussee” ein reines Gewerbegebiet geplant.

 

Im Zusammenhang mit dieser Neuordnung läuft aktuell die Bauleitplanung, welche nach heutigem Kenntnisstand (16.05.2023) voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen sein wird. Im Anschluss an die Bauleitplanung soll die Erschließung dieses Gebietes erfolgen (aktueller Entwurf siehe Anlage 2). Um in dieser Erschließungsplanung (Bauabschnitt 2) auch die Bedürfnisse/Ideen/Anregungen der beratenden Ausschüsse der Stadt zu berücksichtigen, werden im Zusammenhang mit dieser Vorlage die beratenden Ausschüsse der Stadt Plau am See in die Planung mit eingebunden.

 

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass sich der 1. Bauabschnitt der Erschließung auf Grundlage des ursprünglich auf diesem Gebiet geltenden Bebauungsplanes Nr. 4.1 “Güstrower Chaussee” derzeit in der Ausschreibung befindet (Submission am 13.06.2023 geplant). Details hierzu sind in der Anlage 3 ersichtlich.

 

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