Beschlussvorlage - S/19/0327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den Neuaufbau des Steges in der Seeluster Bucht als grundhafte Sanierung inkl. der Finanzierung durch eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 88.500 EUR. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, ein Bewirtschaftungskonzept für diesen Steg zu erarbeiten und nach Rücksprache mit dem Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe umzusetzen, damit auch Erträge (z.B. durch die langfristige Vermietung von Bootsliegeplätzen) generiert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

88.500,00 €

8.000,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

55102.096

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Steg in der Seeluster Bucht wurde Ende der neunziger Jahre neu errichtet. Die Finanzierung wurde zu dieser Zeit mit Fördermitteln in Höhe von 133.400,00 DM (entspricht 68.206,34 EUR) durchgeführt. Die Gesamtfinanzierung belief sich auf 211.426,56 DM (entspricht 108.100,68 EUR). Mit den Fördermitteln war eine Zweckbindung von 25 Jahren verbunden, welche bereits abgelaufen ist (siehe Anlage).

 

Im vergangenen Jahr wurde auf einer Begehung des Steges festgestellt, dass das Holzgeländer teilweise schon sehr morsch war. Aus diesem Grund wurde in der Jahresplanung 2023 ein Betrag in Höhe von 25.000 EUR für Reparaturkosten eingestellt, um das Geländer vollständig neu wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang hat ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren stattgefunden und im Rahmen der Submission wurde eine Firma beauftragt.

 

Aufgrund der Verschlechterung des Bauzustandes des Steges wurde dieser aus Verkehrssicherungsgründen bereits im April dieses Jahres gesperrt.

 

Die beauftragte Firma hat ihre Arbeiten Anfang der Kalenderwoche 23 in diesem Jahr begonnen und bei den Abrissarbeiten des alten Geländers festgestellt, dass noch weitere gravierende Schäden an dem Unterbau des Steges zum Vorschein gekommen sind, welche die Verkehrssicherheit des Steges auch mit dem Anbau eines neues Geländers nicht mehr gewährleisten würden. Details zu einem Teil der Schäden sind aus der als Anlage beigefügten Bilderdokumentation ersichtlich. Die beauftragte Firma hat ihre Arbeiten vorerst eingestellt und uns auf Anfrage einen Kostenvorschlag für den Neuaufbau der Unterkonstruktion und der Belagsbohlen erstellt. Dieser beläuft sich auf 58.454,66 EUR.

Dieses Geld ist nicht im Haushaltjahr 2023 eingeplant. Die Maßnahme ist damit insgesamt nicht mehr als Reparatur sondern als grundhafte Sanierung anzusehen.

 

Ebenfalls muss eine neue Ausschreibung dieses Auftrages erfolgen.

 

Eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist durch eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 88.500 EUR vorzunehmen, welche durch entsprechende Minderausgaben bei den Erschließungskosten des 1. Bauabschnittes im Gewerbegebiet Rostocker Chaussee vorgenommen werden könnte. Nach Beschlussfassung würde die Verwaltung umgehend das Ausschreibungsverfahren starten, damit eine schnellstmögliche Auftragserteilung und Umsetzung der Bauarbeiten erfolgen kann und der Steg wieder schnellstmöglich nutzbar ist.

 

Investitionskosten: 88.500 € (investive Auszahlung)

Nutzungsdauer nach grundhafter Sanierung: 15 Jahre

 

Jährliche Abschreibung: 5.900 € (laufender Aufwand)

Hinzu kommen noch Unterhaltungskosten.

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Anlagen

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