Beschlussvorlage - S/19/0328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die Annahme der Spenden und des vorliegenden Sponsoringvertrages.

Die Gemeinde wird, bei Erfüllung der Voraussetzung dem Sponsor den Vertragsabschluss mit dem Sponsoringberechtigten Ortsjugendring Plau am See e.V. vorschlagen. Der Ortsjugendring Plau am See e.V. wird als Zuwendungsempfänger beauftragt die Spenden zweckentsprechend zu verwenden. 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Plau am See darf gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. 

Mit dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg Vorpommern hat der Landesgesetzgeber für die Anlagenbetreiber die Verpflichtung geschaffen, die in der näheren Umgebung der Anlagen lebenden Bürger sowie die betroffenen Gemeinden an dem wirtschaftlichen Erfolg dieser Anlagen zu beteiligen. Mit dem vorliegenden Sponsoringvertrag wurde bewusst der Weg beschritten, von den Vorgaben des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes M-V abzuweichen. Diese Vorgehensweise wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg Vorpommern am 13.07.2022 genehmigt. Die Frage einer Vereinbarkeit des vorliegenden Sponsoringvertrages mit den Regelungen des BüGembeteilG M-V stellt sich damit nicht.

Aus den vorliegendem Rahmen-Sponsoringvertrag ergibt sich, dass der Sponsor sich bereit erklärt, jährlich einen Betrag in Höhe von 750,00 € je Anlage für Zuwendungen bereitzustellen (insgesamt demnach EUR 1.500,-/Jahr). Die Gemeinde wird, bei Erfüllung der Voraussetzung dem Sponsor den Vertragsabschluss mit dem Sponsoringberechtigten vorschlagen. Zuwendungsempfänger soll der Ortsjugendring Plau am See e.V. sein, er organisiert die Verteilung der zu Verfügung gestellten Mittel innerhalb der Mitgliedervereine des Empfängers im Sinne der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V muss die Stadtvertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden entscheiden.

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Anlagen

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