Beschlussvorlage - S/19/0316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, dass bei der Verkehrsbehörde des Landkreises der Antrag gestellt werden soll, zwei vorhandene PKW-Stellplätze an der Metow in sechs Motorradparkplätze zu ändern.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

ca. 200,00 €

ca. 200,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Bereits seit einigen Jahren wird insbesondere in der Urlaubssaison beobachtet, dass an der Metow sehr viele Motorradfahrer ankommen, um an der Promenade zu verweilen. In diesem Zusammenhang stellen sie ihre Motorräder teilweise auf Grünflächen ab, da die vorhandenen Parkplätze in der Regel durch PKW´s belegt sind und es in unserer Stadt keine separaten Motorradparkplätze gibt. Oder sie drehen gleich wieder um und fahren weiter, da sie keine regulären Parkmöglichkeiten in der Nähe finden, was bestenfalls verhindert werden sollte.

 

Insbesondere bei Motorradfahrern handelt es sich in der Regel um Tagesgäste, die einen kurzen Halt machen wollen, um sich zu bewegen, zu essen und sich kurzzeitig zu entspannen, bevor die Tour fortgesetzt wird. Hier haben wir mit der schönen Lage an der Metow, an welcher auch eine gute Infrastruktur (z.B. Cafe´s, Restauraunts, öffentliche Toiletten) vorhanden ist, gute Rahmenbedingungen um den Aufenthalt für diese Gästegruppe positiv zu „begleiten“.

 

Grundsätzlich besteht in diesem Bereich (siehe Anlage 1) die Möglichkeit, zwei PKW-Parkplätze in sechs Motorradparkplätze zu ändern. Hier hat unser Bauamt bereits geprüft, dass unter Maßgabe der Größe eines Motorradparkplatzes (2,5m x 1,5m) pro PKW-Parkplatz (4,5m x 2,5m) drei Motorradparkplätze geschaffen werden können, ohne bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen (Anlage 2). Eine Anordnung der Parkplätze kann senkrecht oder leicht schräg zur Fahrbahn erfolgen.

 

Auch eine telefonische Voranfrage bei der Verkehrsbehörde hat ergeben, dass es grundsätzlich keine Bedenken gegen diese Umwandlung gibt. Im Rahmen der Antragsstellung bei der Verkehrsbehörde des Landkreises wird jedoch ein Beschluss der Stadtvertretung benötigt. Sofern anschließend eine Genehmigung mit entsprechender Verkehrsrechtlicher Anordnung bei uns eingeht, wird die Beschilderung angepasst und die Parkplatzmarkierung vorgenommen. 

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Anlagen

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