Beschlussvorlage - S/19/0339
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Neubau Einfamilienhaus" - Antrag auf isolierte Abweichung nach § 67, Abs. 2 LBauO M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Entscheidung
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21.08.2023
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Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Zu dem Bauantrag "Neubau Einfamilienhaus" wird ein Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 37 "Wohngebiet Föhrendrift" gem. § 67 Abs 2 LBauO M-V gestellt.
Im B-Plan ist eine eingeschossige Bauweise festgesetzt. Der Ausbau der Dachgeschosse für Aufenthaltsräume ist zulässig. Durch die Inanspruchnahme dieser Festlegungen ergibt sich bei der Berechnung der Geschossigkeit eine 2-Geschossigkeit, dies ist bedingt durch den erhöhten Drempelaufbau. Durch den erhöhten Drempel ist eine bessere Nutzung des ausgebauten Dachraumes möglich und eine Vergrößerung der Gebäudegrundfläche zur Schaffung der gleichen Wohnfläche kann verhindert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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863,4 kB
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