Beschlussvorlage - S/19/0336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plau am See für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Anlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plau am See für das Haushaltsjahr 2023 sind die gestiegenen Bau- und Energiekosten.

Maßnahmen in Zusammenhang mit den zu errichtenden „Leuchttürmen“ und Wärmeinseln wurden in den Nachtrag mit aufgenommen. Dies sind u.a. die Beschaffung von Notstromaggregaten und die Umrüstung von Heizungsanlagen.

Der Stellenplan wird aufgrund von Überprüfungen der Eingruppierung geändert. Die Anzahl der Stellenanteile (VzÄ) bleibt dagegen unverändert.

 

Weitere Haushaltspositionen wurden nach vorliegender Rechnungslegung geändert (steigende Aufwendungen für Strom, Versicherungen und Kraftstoffe, …).

Durch diese Maßnahmen wird der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht gefährdet, da die Abschlüsse der Vorjahre voraussichtlich besser ausfallen werden.

 

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. den §§ 45, 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) soll die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plau am See für das Haushaltsjahr 2023 samt Anlagen beschlossen werden.

 

 

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Anlagen

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