Beschlussvorlage - S/19/0293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Wahl des Stellvertreters des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehren Plau am See zu und beschließt, dass Herr Alexander Kammeyer unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Stellvertreter des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Plau am See für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 27.09.2023 ernannt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Die monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 85 € ist im Haushalt eingeplant.

 

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Sachverhalt

Der Stellvertreter des Gemeindewehrführers einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Die Voraussetzung für die Wählbarkeit bestimmen sich nach § 12 Abs. 2 BrSchG.

 

Im Ergebnis dessen wird festgestellt, dass der Kamerad Alexander Kammeyer die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist. Am 08.07.2023 wurde Herr Alexander Kammeyer zum Stellvertreter des Gemeindewehrführers durch die Mitglieder der aktiven Wehr gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl).

 

Gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) werden die Stellvertreter des Gemeindewehrführers für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt. Die Wahl des Stellvertreters des Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die damit ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat. Wird die Zustimmung nicht erteilt, müssen neue Wahlvorschläge erarbeitet und neu gewählt werden.

 

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Anlagen

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