Beschlussvorlage - S/19/0306-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss über die Stellungnahmen zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Vorberatung
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21.08.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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28.08.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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13.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteils Hof Lalchow wie folgt:
- Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägung (Anlage) abgewogen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat am 14.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow gefasst.
Auf der Stadtvertretersitzung am 14.12.2022 wurde ebenfalls die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 30.01.2023 bis zum 03.03.2023 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27.01.2023 und 30.01.2023 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Die Deutsche Telekom Technik GmbH gab mit Schreiben vom 11.05.2023 verspätet eine Stellungnahme ab, die nunmehr in das Abwägungsergebnis eingearbeitet wurde.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Aus der Entwurfsbeteiligung ergaben sich keine Änderungen an der Planung.
Alle sonstigen Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die keine Einwände gegen das Planvorhaben haben, werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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