Beschlussvorlage - S/19/0307-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Mit der vorliegenden Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB beabsichtigt die Stadt Plau am See bebaute Bereiche im Außenbereich, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind, als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil festzulegen (Entwicklungssatzung). Außerdem sollen einzelne Außenbereichsflächen, die durch die angerenzende Wohnbebauung geprägt sind, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hof Lalchow einbezogen werden (Ergänzungssatzung).

 

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange (private Belange wurden nicht geäußert) abgewägt wurden (abwägungsrelevante Sachverhalte waren auf dem Plan und in der Begründung nicht zu ändern/ergänzen), ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung wurden keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden. 

 

Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.

 

Die Satzung tritt nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.                         

 

Aufgrund der neuen Beschlussfassung des Abwägungsbeschlusses S/19/0306-1, ist es notwendig, den Satzungsbeschluss neu zu fassen.

 

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Anlagen

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