Beschlussvorlage - S/19/0331

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt, den Bürgermeister, nebst Stellvertreterin zu ermächtigen, den nach Auswertung der Angebotspreise unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Anbieter mit der Lieferung des Fahrzeugs für den Bauhof zu beauftragen.

Der Bürgermeister verpflichtet sich, die Stadtvertretung über die erfolgte Anschaffung und den Kaufpreis nach Vertragsabschluss in seinem Bericht über die wichtigen Angelegenheiten der Stadt zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

Invest. AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

max. 200.000 €

max. 200.000,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

 max. 200.000 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja  -  im NT-HH

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

 11403.07130    100.000 €

Beiträge

00,00 €

 

 54500.07130    100.000 €

 

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Sachverhalt

Der Vertrag zur Durchführung des Straßenwinterdienstes im Verwaltungsbereich der Stadt Plau am See ist zum 30.04.2023 ausgelaufen, nachdem er im Jahr 2022 nach Kündigung durch den Vertragspartner mit bereits erheblichen Kostensteigerungen um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Der bisherige Vertragspartner deutete in Vorabgesprächen bereits auf eine weitere Kostensteigerung hin, auch neue Technik für die Durchführung des Winterdienstes (Salzstreuer) sollte im Zuge der Durchführung bestenfalls über die Stadt Plau am See angeschafft und überlassen werden. Nach einer internen wirtschaftlichen Betrachtung aller Kosten sowie Nutzung zusätzlicher Synergieaspekte soll von einer Fremdvergabe des Winterdienstes ab der kommenden Wintersaison 2023/2024 abgesehen werden. Der städtische Bauhof ist personell in der Lage, den nahezu gesamten Winterdienst im Zuständigkeitsbereich durchzuführen, wenn entsprechende Winterdienst-Technik angeschafft wird.

 

Angeschafft werden soll ein Fahrzeug (LKW) mit Ladefläche und Winterdiensttechnik (Beispielbild). Das Fahrzeug muss nicht neuwertig sein, ein gebrauchtes Fahrzeug (LKW) in sehr gutem Zustand würde ausreichend sein. Mit dem neuen Fahrzeug führt der Bauhof den Winterdienst (mit Ausnahme der wenigen Kreis-/Bundesstraßen, die der Landkreis für uns schiebt und separat abrechnet) alleine durch. 

Durch die größere Beladung mit Salz auf dem neuen LKW, sowie des größeren Schiebeschildes, können die derzeit mit dem Multicar des Bauhofs gefahrenen Winterdienststrecken überarbeitet und optimiert werden. Damit würden auch einige Einsparpotenziale und Synergieeffekte erzielt werden können.

 

Die Stadt Plau am See hat das Salzlager Anfang Juli 2023 bereits von dem bisherigen Vertragspartner auf dem Gelände des Bauhofs übernommen, womit die Stadt Plau am See monatlich Kosten in Höhe von ca. 1.500 EURO (brutto) einspart. Mit der Durchführung des nahezu gesamten Winterdienstes durch den Bauhof würde die Stadt Plau am See nochmals externe Kosten einsparen können. Im Zeitraum vom 20.11.2022 bis einschließlich 20.03.2023 hatten wir externe Kosten (zzgl. Miete Salzlager) in Höhe von 10.382,08 EURO (brutto).

 

Innerhalb der nächsten 2 Jahre muss die Stadt Plau am See aus Altersgründen voraussichtlich einen neuen Multicar anschaffen, welcher mindestens 100.000 EURO kosten würde. Durch den Kauf des o.g. Fahrzeugs (LKW) würde der Kauf des benötigten neuen Multicars entfallen.

 

Weiterhin soll das Fahrzeug ergänzend zum Winterdienst beispielsweise für den Wegebau, größere Transporte, die Laubabfahrtätigkeiten sowie für den Transport von größeren Baumfällarbeiten und -pflegearbeiten genutzt werden, um auch hierbei Einsparpotenziale und Synergieeffekte zu erzielen.

 

Im Nachtragshaushalt wurde die eingeplante Summe für das Fahrzeug (LKW mit Winterdiensttechnik) von 80.000 EURO auf maximal 200.000 EURO (brutto) erhöht.

 

Damit der Auftrag nach Vorlage der Angebote und der Angebotsauswertung umgehend termingerecht ausgelöst werden kann sowie innerhalb der Verwaltung die organisatorischen Prozesse kurzfristig bis zum Beginn der Wintersaison umstellen zu können, ist die Ermächtigung des Bürgermeisters nebst seiner Stellvertreterin zur Auftragsvergabe notwendig.

 

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