Informationsvorlage - S/19/0342

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Sachverhalt

Die nächsten Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern finden voraussichtlich, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Landesregierung über den Wahltag, gemeinsam mit der Europawahl am  09. Juni 2024 statt. Die Durchführung der Wahlen ist per Beschluss auf das Amt Plau am See übertragen. Hinsichtlich der anstehenden Wahlen prüft die Amtswahlbehörde einen Neuzuschnitt der Wahlbezirke und damit eine mögliche Zusammenlegung von Wahlbezirken in den Gemeinden.

Das Amt Plau am See hat derzeit für alle amtsangehörigen Gemeinden 12 Stimmenwahlbezirke und 1 Briefwahlbezirk eingerichtet.

 

Stimmenbezirke:

Stadt Plau am See: 7

Gemeinde Barkhagen: 2

Gemeinde Ganzlin: 3

 

Briefwahlbezirk:

Amt Plau am See: 1  

 

Im Zuge der Auswertung der vergangenen Wahlen stellt die Amtswahlleitung fest, dass insbesondere das Durchschnittsalter der Wahlvorsteher/innen aus den Wahlvorständen mittlerweile in vielen Wahlbezirken recht hoch ist. Für künftige Wahlen ist daher bereits jetzt zu berücksichtigen, dass einige dieser Personen für ein Ehrenamt nicht weiter zur Verfügung stehen werden. Damit verbunden ist auch ein Verlust an Wissen und Erfahrungswerten zur Durchführung der Wahlen. 

 

Zu den Kommunalwahlen 2024 steht die Amtswahlleitung zudem vor der besonderen Herausforderung, dass viele der engagierten Wahlhelfer*innen sich entweder selber zur Wahl aufstellen könnten, oder als Vertrauensperson fungieren und somit nicht für ein Ehrenamt als Wahlhelfer*in zur Verfügung stehen dürfen. Der grundsätzlichen Problematik Wahlhelfer*innen zu gewinnen, wird eine noch gravierendere Bedeutung zu kommen. In den vergangenen Jahren konnten kaum neue Wahlhelfer*innen hinzu gewonnen werden, sodass zu den vergangenen Wahlen zum Großteil stets auf die gleichen Bürger*innen für das Ehrenamt des Wahlhelfers zurückgegriffen wurde, sowie ergänzend dazu auf nahezu alle Angestellten der Verwaltung des Amtes.

 

Die Komplexität der Stimmenauszählung und das ausfüllen der Wahlniederschriften stellt alle Wahlvorstände und Wahlhelfer stets vor große Herausforderungen. Bei großen Verbundwahlen, wie es auch im Jahr 2024 der Fall sein wird, sind zudem verschiedene Auszählmethoden, sowie verschiedene Wahlniederschriften durch die Wahlgesetze vorgeschrieben. Für die vergangene Bundes- und Landtagswahl im Jahr 2021 benötigte das Amt Plau am See insgesamt 107 ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen um die Wahlvorstände für eine solche große Verbundwahl angemessen zu besetzen.

 

Als Daten-Vergleich wurden die letzten beiden Bundestagswahlen aus den Jahren 2021 und 2017 herangezogen. Die Bundestagswahl ist erfahrungsgemäß die Wahl in Deutschland, die die meisten Wähler zur Stimmenabgabe bewegt. Daher scheint ein Vergleich der Daten dieser Wahlen am geeignetsten.

Zu der Bundestagswahl 2021 waren im Amt Plau am See insgesamt 6.721 Personen wahlberechtigt und damit zu der vorherigen Bundestagswahl (2017) 109 wahlberechtigte Personen weniger.

Im Vergleich zu den Vorjahren verzeichnet sich damit insgesamt ein leichter Rückgang an wahlberechtigten Personen ab. Das Alter der wahlberechtigten Personen wurde nun durch Änderung des Europawahlgesetzes, sowie durch Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes auf 16 Jahre herabgesetzt. Die Anzahl der wahlberechtigten Personen könnte somit wieder ansteigend sein.

 

Die Auswertung der Wahlen (Anhang 1) verdeutlicht zum einen, dass die Wahllokale auch zu den großen Wahlen in den jeweiligen Wahlbezirken jeweils nur zur Hälfte ausgelastet sind, der Wähleranteil lag 2021 im Durchschnitt bei 49,99 %. Bei kleineren Wahlen wie den Kommunalwahlen ist daher zu erwarten, dass die Wahlbeteiligung auch geringer ausfallen könnte.

 

Zum anderen verdeutlich die Auswertung, dass insbesondere in den amtsangehörigen Gemeinden Barkhagen und Ganzlin in den Wahllokalen teilweise weniger als 150 Wähler ihre Stimmenabgabe vollziehen.

In diesem Zusammenhang muss auch die Regelung aus § 36 Abs. 5 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) beachtet werden, wonach die Kreiswahlleitung eine Auszählung durch einen anderen Wahlbezirk anordnen muss, wenn weniger als 50 Wahlscheine eingenommen wurden und somit weniger als 50 wahlberechtigte Personen ihre Stimmen abgegeben haben. Diese Regelung dient der Wahrung des Wahlgeheimnisses. Zu der telefonischen Abfrage der Wahlbeteiligung um 14 Uhr des Wahltages ist diese Personengrenze teilweise noch nicht überschritten, sodass die Wahlleitung sich organisatorisch auch auf eine Auszählung durch ein anderes Wahllokal einstellen muss.

 

Der gemeinsame Briefwahlvorstand des Amtes ist aufgrund des stetig steigenden Briefwähleranteils bei großen Wahlen an seiner Kapazitätsgrenze. Eine alleinige Auszählung der Wählerbriefe einer Verbundwahl dieser Größe (Europawahl, Kreistagswahl, Gemeindevertreterwahl und Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister) ist für einen Briefwahlvorstand nicht möglich, sodass auch eine Auszählung der Wählerbriefe in den Wahlbezirken mit der niedrigsten Anzahl an wahlberechtigten Personen in den Gemeinden erfolgen würde. In den letzten Kommunalwahlen 2019 hat der Briefwahlvorstand des Amtes die Europawahl, die Gemeindevertreterwahl der Stadt Plau am See ausgezählt. Die amtsangehörigen Gemeinden Ganzlin und Barkhagen haben ihre Wahlen der Gemeindevertretung, sowie die Wahlen des ehrenamtlichen Bürgermeisters vor Ort mit ausgezählt. Ausgezählt wurde bis spät in die Nacht hinein, was eine gewisse Unkonzentriertheit und damit verbunden auch die Gefahr birkt, sich in den ohnehin komplizierten Auszählungsmethoden und Wahlniederschriften zu verzählen.

 

Um diesem Fehlerpotential entgegen zu wirken empfiehlt die Amtswahlleitung daher einen zusätzlichen Briefwahlvorstand für das Amt einzurichten. Ein zusätzlicher Briefwahlvorstand wird jedoch nur eingerichtet werden können (insbesondere wegen der sonst zusätzlich benötigten Anzahl an Wahlhelfern), wenn zeitgleich Stimmenwahlbezirke in den Gemeinden eingespart werden können.

 

Die Wahlbehörde schlägt folgenden Neuzuschnitt der Wahlbezirke innerhalb der Gemeinden vor:

 

Stadt Plau am See – 6 Wahlbezirke

Die Stadt reduziert die Stimmenwahlbezirke von 7 auf künftig 6 Wahlbezirke.

Der Wahlbezirk 5 „Dr.-Wilde-Haus“ soll mit seinen 762 wahlberechtigten Personen in diesem Zusammenhang aufgelöst werden und auf die Wahlbezirke 1 und 4 im Stadtbereich verteilt werden.

Der Wahlbezirk 1 umfasst künftig 1.116 wahlberechtigte Personen, das Wahllokal soll in der Grundschule KCE verbleiben.

Der Wahlbezirk 4 umfasst künftig 1.071 wahlberechtigte Personen, das Wahllokal könnte künftig aufgrund der Nähe zu dem Wahllokal des Wahlbezirks 1 (beide Wahllokale sind derzeit in der Grundschule KCE, Lange Straße 25) in der Turnhalle des Kinder- und Jugendzentrums (KiJuz) eingerichtet werden.

 

Gemeinde Ganzlin – 1 Wahlbezirk

Die Gemeinde Ganzlin reduziert die Stimmenwahlbezirke von 3 auf künftig 1 Wahlbezirk.

Die Wahlbezirke „WB01 Gnevsdorf“ mit derzeit 425 wahlberechtigten Personen und „WB03 Wendisch Priborn“ mit derzeit 327 wahlberechtigten Personen werden aufgelöst und auf den Wahlbezirk Ganzlin verteilt. Der Wahlbezirk Ganzlin umfasst künftig 1.165 wahlberechtigte Personen.

 

Gemeinde Barkhagen – 1 Wahlbezirk

Die Gemeinde Barkhagen reduziert die Stimmenwahlbezirke von derzeit 2 auf künftig 1 Wahlbezirk. Der Wahlbezirk „WB01 Barkow“ mit derzeit 244 wahlberechtigten Personen wird aufgelöst und auf den Wahlbezirk WB02 Plauerhagen verteilt. Der neue Wahlbezirk umfasst sodann 499 wahlberechtigte Personen.

 

Amt Plau am See – 2 Briefwahlvorstände (1 Briefwahlbezirk)

Das Amt Plau am See erweitert die Briefwahlvorstände von derzeit 1 auf künftig 2.

Der Anteil der Briefwähler nimmt stetig zu. Das Amt erweitert den gemeinsamen Briefwahlvorstand auf 2 Wahlvorstände. Ein Wahlvorstand wird auf Empfehlung der Rechtsaufsichtsbehörde für die Wahlen der Stadt zuständig sein, der andere Briefwahlvorstand für die Wahlen der Gemeinden Ganzlin und Barkhagen.

 

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Anlagen

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