Beschlussvorlage - S/19/0332
Grunddaten
- Betreff:
-
Ermächtigung des Bürgermeisters zum Verkauf einer Kehrmaschine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Fabian Böhm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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24.07.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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13.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung stimmt dem Verkauf einer Kehrmaschine, Erstzulassung 2015, zu einem Mindestverkaufspreis in Höhe von 15.600 € zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Kehrmaschine unter Beachtung des o.g. Mindestverkaufpreises zu einem höchstmöglichen Verkaufspreis zu versteigern.
Der Bürgermeister verpflichtet sich, die Stadtvertretung über den erzielten Verkaufspreis und den Namen des Käufers nach Vertragsabschluss in seinem Bericht über die wichtigen Angelegenheiten der Stadt zu informieren.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
15.600,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
15.600,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Im Jahr 2023 erfolgte die Anschaffung einer neuen Kehrmaschine für den Bauhof. Die alte Kehrmaschine des Bauhofs, Typ Hako Citymaster 1600, soll nun verkauft werden. Die Erstzulassung der Kehrmaschine erfolgte im Jahr 2015, die Kehrmaschine hat eine Gesamtlaufleistung von 9.620 Betriebsstunden.
Die Kehrmaschine wird linear abgeschrieben. In der Bilanz ist das Fahrzeug zum 12/2022 mit einem Restwert von 23.229,05 € ausgewiesen, zum Ende diesen Jahres (12/2023) beträgt der Restwert 14.237,17 €.
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgte in Höhe von 15.600 € durch ein KFZ-Wertgutachten. Das übliche Verfahren zur Ermittlung des Höchstpreises ist die Auktion. Die Kehrmaschine soll in einem Auktionsverfahren unter Beachtung des Mindestverkaufpreises zu einem höchstmöglichen Wert versteigert werden.
Die Entscheidung über den Verkauf von Gemeindevermögen obliegt gem. § 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung der Stadtvertretung, da keine Wertgrenzen über die Veräußerung von Gemeindevermögen in der Hauptsatzung bestimmt sind.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Kehrmaschine unter Beachtung des zu erzielenden Mindestverkaufpreises in Höhe von 15.600,00 € zu einem höchstmöglichen Verkaufspreis zu versteigern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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914,7 kB
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