Beschlussvorlage - S/19/0333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt dem Verkauf eines Feuerwehrfahrzeuges (IFA W50 LA), Erstzulassung 1987, zu einem Mindestverkaufspreis in Höhe von 8.500 € zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Feuerwehrfahrzeug unter Beachtung des o.g. Mindestverkaufpreises zu einem höchstmöglichen Verkaufspreis zu versteigern.

Der Bürgermeister verpflichtet sich, die Stadtvertretung über den erzielten Verkaufspreis und den Namen des Käufers nach Vertragsabschluss in seinem Bericht über die wichtigen Angelegenheiten der Stadt zu informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG einmalig

00,00 €

00,00 €

00,00 €

8.500,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

8.500,00 €

Produktsachkonto

12605.0714

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Das ehemalige Tanklöschfahrzeug IFA W50 LA soll verkauft werden. Das Fahrzeug ist derzeit untergestellt in der Halle der Feuerwehr am alten Heizkraftwerk am Klüschenberg und wird für aktive Einsätze nicht mehr verwendet. Die Erstzulassung des Tanklöschfahrzeuges erfolgte im Jahr 1987, das Fahrzeug hat eine Laufleistung von 19.297 KM. 

 

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgte durch ein KFZ-Wertgutachten zu einem Wert von 8.500 €. In der Bilanz ist das Fahrzeug abgeschrieben und wird nur mit dem Erinnerungswert von 1 € geführt, sodass ein Bilanzgewinn in Höhe von voraussichtlich 8.499 € entsteht.

 

Das übliche Verfahren zur Ermittlung des Höchstpreises ist die Auktion. Das Fahrzeug soll in einem Auktionsverfahren unter Beachtung des Mindestverkaufpreises zu einem höchstmöglichen Wert versteigert werden.

 

Die Entscheidung über den Verkauf von Gemeindevermögen obliegt gem. § 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung der Stadtvertretung, da keine Wertgrenzen über die Veräußerung von Gemeindevermögen in der Hauptsatzung bestimmt sind.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt das Fahrzeug unter Beachtung des zu erzielenden Mindestverkaufpreises in Höhe von 8.500 € zu einem höchstmöglichen Verkaufspreis zu versteigern.

 

 

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Anlagen

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