Beschlussvorlage - S/19/0354

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15.1 „Hermann-Niemann-Straße“ zu zustimmen. Das gemeindliche Envernehmen wird hiermit erteilt.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der unteren Bauaufsichtsbehörde liegt der o. g. Antrag zur Entscheidung vor. Das geplante Vorhaben liegt im B-Plangebiet Nr. 15.1 „Hermann-Niemann-Straße“ und das Grundstück ist in einem Gebiet, welches als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Fremdenbeherbergung“ festgesetzt ist. Zulässig sind nur Erholungseinrichtungen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Läden, Ferienwohnungen, Gastronomiebetriebe sowie Wohnungen für Aufsichts-/ Bereitschaftspersonal und Betriebsinhaber. Somit ist das Vorhaben aufgrund der Nutzungsart im SO nicht zulässig. Derartige Abweichungen wurden im B-Plan Nr. 15.1 noch nicht genehmigt.   

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Anlagen

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