Beschlussvorlage - S/19/0354
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Nutzungsänderung eines Ferienhaus zu Wohnhaus" - Antrag auf isolierte Abweichung nach § 67, Abs. 2 LBauO M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.11.2023
|
Finanz. Auswirkung
|
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
|
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
|
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
|
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
|
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
|
Förderung |
00,00 € |
|
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
|
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Sachverhalt
Der unteren Bauaufsichtsbehörde liegt der o. g. Antrag zur Entscheidung vor. Das geplante Vorhaben liegt im B-Plangebiet Nr. 15.1 „Hermann-Niemann-Straße“ und das Grundstück ist in einem Gebiet, welches als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Fremdenbeherbergung“ festgesetzt ist. Zulässig sind nur Erholungseinrichtungen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Läden, Ferienwohnungen, Gastronomiebetriebe sowie Wohnungen für Aufsichts-/ Bereitschaftspersonal und Betriebsinhaber. Somit ist das Vorhaben aufgrund der Nutzungsart im SO nicht zulässig. Derartige Abweichungen wurden im B-Plan Nr. 15.1 noch nicht genehmigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
7,5 MB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
3,8 MB
|
