Beschlussvorlage - S/19/0337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mühlenberg“ der Stadt Plau am See wie folgt:

 

  1.                   Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mühlenberg“ der Stadt Plau am See für das Gebiet „Mühlenberg“ in Plau am See hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägung (Anlage) abgewogen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1.                   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 14.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gefasst. 

Auf der Stadtvertretersitzung am 29.03.2023 wurde der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 17.04.2023 bis zum 24.05.2023. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.04.2023 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

 

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

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Anlagen

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