Beschlussvorlage - S/19/0338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3 „Mühlenberg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
  2. Die zusammen mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden auf Grundlage des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3 gem. § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 16 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse http://www.stadt-plau-am-see.de sowie auf dem Landesportal unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Interaktive_Karte eingestellt ist.  

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 14.09.2022 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gefasst. 

Auf der Stadtvertretersitzung am 29.03.2023 wurde der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Diese erfolgte in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023. Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 05.04.2023 am Verfahren beteiligt.

Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung resultieren nur redaktionelle Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen. Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.

Da zusammen mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 auch örtliche Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt wurden, sind diese ebenfalls als Satzung zu beschließen.  

Die 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Daher ist für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 keine Genehmigung erforderlich.

Mit der Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 rechtskräftig.

Hinweis: Die Bekanntmachung der Satzung kann erst erfolgen, wenn die Löschwassersicherheit für das Plangebiet hinreichend gewährleistet ist.

  

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Anlagen

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