Beschlussvorlage - S/19/0373

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Beschaffung einer neuen Drehleiter (DLAK 23/12) über die Zentralbeschaffung des Landes M-V.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

750.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

262.500,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12605.0714

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die vorhandene Drehleiter der Stadt Plau am See ist veraltet (Baujahr 1992). Spätestens 2029 ist eine große Generalüberholung (Kosten ca. 100.000,00€) notwendig, welche bei einem Fahrzeugalter von dann 37 Jahren unwirtschaftlich ist.

 

Es besteht für die Stadt Plau die Möglichkeit, im Rahmen einer Zentralbeschaffung eine neue Drehleiter über das Land M-V zu beziehen. Für das Jahr 2026 erfolgt vom Land MV eine geplante Ausschreibung für eine 3 Jahre laufende Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Fahrzeugen mit dem Typ DLAK 23/12.

Bei einer Teilnahme an der zentralen Landesbeschaffung ergeben sich Vorteile, wie eine Kostenersparnis für das Fahrzeug, keinen Aufwand für Vergabe, etc..

 

Gemäß Information des Landkreises müssen wir in diesem Jahr eine grundsätzliche Willensbekundung an den Landkreis abgeben, dass wir im Rahmen dieser Zentralbeschaffung eine Bestellung einer Drehleiter Typ DLAK 23/12 anstreben. Die tatsächliche Bestellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Die Auslieferungszeit nach Bestellung der Drehleiter beträgt ca. 2 bis 3 Jahre. Ziel ist es, dass wir bis spätestens 2029, d.h. vor der Notwendigkeit der großen Generalüberholung unserer jetzigen Drehleiter, die neue Drehleiter zur Verfügung haben und nutzen können.

 

Angaben zu Kosten und Förderung laut der “Richtline zur Förderung des Brandschutzes im Landkreis Ludwigslust-Parchim”.
Der Festbetrag zur Förderung erhöht sich gemäß Punkt 5 der Richtlinie um 10 %, bei einer Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben und wenn der Fördergegenstand in der überörtlichen Gefahrenabwehr im Sinne von § 3 Abs. 1 BrSchG eingeplant ist.

 

Zur Finanzierung des Eigenanteils soll die angesammelte Infrastrukturpauschale (zweckgebundene Kapitalrücklage) eingesetzt werden (Siehe Vorbericht zur Haushaltssatzung 2024, Seite 14).

 

Das Vorhalten eines Drehleiterfahrzeuges innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Plau am See hat sich die letzten Jahrzehnte bewährt und ist auch weiterhin dringend notwendig, um den aktuellen Standard bei der Brandbekämpfung und bei Hilfeleistungen innerhalb der Stadt, aber auch im Amtsbereich und darüber hinaus sicherzustellen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...