Beschlussvorlage - S/19/0378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Verwaltung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises den Antrag stellen soll, die bestehende Tempo-30-km/h-Zone in Seelust gemäß der als Anlage beigefügten Darstellung zu verändern und zu erweitern. 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

Ca. 250,00 €

Ca. 250,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

250,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Bereits seit Jahren besteht in Seelust eine Tempo-30-km/h-Zone. Diese Zone erstreckt sich derzeit jedoch nur auf die Hermann-Niemann-Straße, die Goethestraße, die Schillerstraße, die Uhlandstraße und einen kleinen Teil des Plötzenseeweges. (siehe Anlage).

 

Mitte des Jahres 2023 hat sich ein Anwohner des Plötzenseeweges per E-Mail direkt an die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises gewandt und mitgeteilt, dass er nicht verstehe, warum diese Tempo-30-km/h-Zone nur für den ersten (befestigten) Teil des Plötzenseeweges gilt, und nicht für den restlichen (unbefestigten) Teil dieser Straße. Er teilte mit, dass in diesem unbefestigten 50 km/h-Bereich dieser Straße dringend eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erfolgen sollte, damit die Sicherheit für Fußgänger (kein separater Gehweg vorhanden) erhöht und die Feinstaubbelastung reduziert werden.

 

Am 02.11.2023 hat eine gemeinsame Befahrung und Besprechung der Sachlage vor Ort mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, der Polizeiinspektion Ludwigslust und der Stadt Plau am See stattgefunden. In diesem Termin haben sich die Beteiligten einstimmig für eine mögliche großflächige Erweiterung der Tempo-30-km/h-Zone, beginnend ab der Bundesstraße 103 (Einfahrt Eichbaumallee) bis an die angrenzenden Straßen vor dem Befahren/Einmünden der Seestraße (diese verbleibt als Hauptstraße/Vorfahrtsstraße), ausgesprochen. An folgenden Straßeneinmündungen von der Seestraße aus würde die Beschilderung der Tempo-30 km/h-Zone (Zeichen 241.1 und 241.2) erfolgen: Seeblick, Fritz-Reuter-Straße, John-Brinkmann-Straße, Sophienstraße, Lüdeke-Hahn-Straße, Ecke Seestraße/Lüdeke-Hahn-Straße in Richtung Swartepapestraße/Plötzenseeweg. (siehe Anlage)

 

Die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises hat in einer E-Mail vom 21.11.2023 mitgeteilt, dass nach einem Beschluss der Stadtvertretung Plau am See eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung durch diese Behörde erlassen werden könnte.

 

Bestehende Halte- und Parkverbotszonen sollen im Zusammenhang mit dieser Antragstellung nicht verändert bzw. angepasst werden. Es ist zu beachten, dass in einer Tempo-30-km/h-Zone die übliche Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt.

 

Derzeit sind in diesem Bereich 4 Tempo-30-Zonen-Schilder (Zeichen 241.1 und 241.2) aufgestellt. Für die zukünftige Beschilderung würde man zusätzlich 3 neue Tempo-30-Zonen-Schilder (Zeichen 241.1 und 241.2) benötigen.   

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Anlagen

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