Beschlussvorlage - S/19/0363
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 38 "Rostocker Chaussee" der Stadt Plau am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Sabine Krentzlin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Vorberatung
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12.02.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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19.02.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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21.02.2024
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Beschlussvorschlag
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See hat am 13.09.2023 den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 38 „Rostocker Chaussee“ beschlossen.
Die Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen ist in den als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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917,3 kB
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