Beschlussvorlage - S/19/0364

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Im Sinne des gesetzlich geregelten Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plau am See wurde mit Schreiben vom 22.09.2023 durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Genehmigung wurde am 22.11.2023 ortsüblich im Amtsblatt des Amtes Plau am See „Plauer Zeitung“ Nr. 11/2023 bekannt gemacht.

Nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung und der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Satzung des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und erlangt somit Rechtskraft. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet und auf dem Landesportal einzustellen.

 

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Anlagen

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