Beschlussvorlage - S/19/0364
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss der Stadtvertretung der Stadt Plau am See über den Bebauungsplan Nr. 38 „Rostocker Chaussee“ in Plau am See nach § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Sabine Krentzlin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.02.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Plau am See
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.02.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Plau am See
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.02.2024
|
Beschlussvorschlag
- Der Bebauungsplan Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gebilligt. (Anlage 1)
- Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 38 „Rostocker Chaussee“ der Stadt Plau am See ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet und auf dem Landesportal einzustellen.
Finanz. Auswirkung
|
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
|
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
|
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
|
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
|
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
|
Förderung |
00,00 € |
|
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
|
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Sachverhalt
Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Im Sinne des gesetzlich geregelten Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plau am See wurde mit Schreiben vom 22.09.2023 durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Genehmigung wurde am 22.11.2023 ortsüblich im Amtsblatt des Amtes Plau am See „Plauer Zeitung“ Nr. 11/2023 bekannt gemacht.
Nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung und der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Satzung des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und erlangt somit Rechtskraft. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet und auf dem Landesportal einzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
7,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
|
3
|
öffentlich
|
684,1 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
519,4 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
4 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
17,7 MB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
396,8 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
|||
|
13
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
|||
|
14
|
(wie Dokument)
|
8 MB
|
