Beschlussvorlage - S/19/0395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Plau am See stimmt der Veräußerung eines außer Dienst gestellten PKW (Ford: LBZ-A-644) aus dem Bestand der Stadt zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dieses Fahrzeug zum höchstmöglichen Verkehrswert zu veräußern.

Der Bürgermeister verpflichtet sich, die Stadtvertretung über den erzielten Verkaufspreis und den Namen des Käufers nach Vertragsabschluss in seinem Bericht über die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

11405.0711

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Im Februar 2024 erlitt der Dienstwagen der Stadt Plau am See (Ford: LBZ-A-644, am Rathaus) einen Motorschaden. Der Schaden wurde durch eine örtliche Fachwerkstatt festgestellt. Die Höhe des Schadens für den Austausch des Motors übersteigt mit ca. 10.000 - 12.000 € (geschätzt) den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges. Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Zum Zeitpunkt des Motorschadens hatte das Fahrzeug eine Laufleistung von rd. 68.000 Km.

Das Fahrzeug wurde am 17.04.2015 angeschafft. Es hat zum 31.03.2024 einen Restbuchwert von 1.684,73 €.

In Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendzentrum wird die Verwaltung innerhalb der Woche (Montag-Freitag) den VW-Bus nutzen können, sodass eine sofortige Ersatzbeschaffung nicht erforderlich ist. An den Wochenenden kann der VW-Bus weiterhin durch das Kinder- und Jugendzentrum vermietet werden.

Das Fahrzeug wurde bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt und ordnungsgemäß abgemeldet. Es soll nun verkauft werden, um einen Restwert erzielen zu können.

Ein gängiges Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes ist die Auktion. Das Fahrzeug könnte beispielsweise in einem Auktionsverfahren versteigert werden, um so den höchstmöglichen Verkehrswert zu erreichen.

Die Entscheidung über die Veräußerung von Gemeindevermögen obliegt gem. § 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V der Stadtvertretung, da keine Wertgrenzen über die Veräußerung von Gemeindevermögen in der Hauptsatzung bestimmt sind. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das o. g. Dienstfahrzeug zu einem höchstmöglichen Verkaufspreis zu versteigern.

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