Beschlussvorlage - S/19/0384

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stellt den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Plau am See für das Jahr 2012 in der vorliegenden Fassung fest.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Mit Einführung der Doppik zum 01.01.2012 ist gem. § 64 (2) der Kommunalverfassung M-V für städtebauliches Sondervermögen gem. § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen.

 

Ein Treuhändervertrag über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen wurde mit Vertrag vom 10.07.1991 mit der BIG-Städtebau GmbH Mecklenburg–Vorpommern Güstrow geschlossen.

Die Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Mittelalterlicher Stadtkern“ der Stadt Plau am See wurde von der Stadtvertretung am 10.03.1999 beschlos-sen und trat rückwirkend zum 30.01.1996 in Kraft.

Die BIG-Städtebau GmbH Mecklenburg–Vorpommern hat ihrerseits 1998 einen Verwaltervertrag über die Verwaltung der von der Stadt Plau am See eingebrachten und angekauften bebauten und unbebauten Grundstücke mit der Wohnungsgesellschaft Plau mbH geschlossen. Die Verwaltung wurde zum 01.01.1999 von der Stadt an die Wohnungsgesellschaft Plau mbH übergeben. Sie führte für die Verwaltung der Wohnungen ein Treuhandkonto.

 

Mit dem Haushaltsjahr 2012 wurde das erste Mal ein doppischer Haushalt für das

Sondervermögen aufgestellt. Entsprechende Vergleichswerte aus der Vergangenheit

lagen nicht vor.

 

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 für das städtebauliche Sondervermögen wurde am 25.03.2015 von der Stadtvertretung beschlossen. Die Eröffnungsbilanz wies einen Stand des Eigenkapitals i. H. v. 21.569,00 Euro aus.

 

Der Jahresabschluss wurde extern geprüft. Von der NKHR-Beratung Verwaltungsgesellschaft wurde ein „uneingeschränkter Bestätigungsvermerk“ erteilt.

 

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Anlagen

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