Beschlussvorlage - S/19/0392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Plau am See für das Haushaltsjahr 2013 für das Städtebauliche Sondervermögen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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