Beschlussvorlage - S/19/0396
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung und Neubestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Fabian Böhm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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13.05.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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05.06.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Plau am See beruft die derzeitige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Plau am See, Frau Sabine Krentzlin, zum 30.06.2024 ab.
Zeitgleich bestellt die Stadtvertretung Plau am See, Frau Sandra Heinigen, zum 01.07.2024 als neue Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Plau am See.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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1.560,00 € |
0,00 € |
1.560,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
1.560,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Nach § 41 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V bestellen Gemeinden eine Gleichstellungsbeauftragte. Gemeinden mit einer Anzahl von unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeautragte bestellen. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.
Nach § 11 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See ist die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig. Sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen nicht gebunden; sie unterliegt aber der allgemeinen Dienstaufsicht des Bürgermeisters.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gemeinde beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Männern und Frauen
- Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Gemeinde
- die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen.
- ein jährlicher Bericht über ihre Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes zu frauenspezifischen Belangen.
Der Bürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Vorschläge, Bedenken und Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen.
Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Antrag das Wort zu erteilen.
In den vergangenen Jahren hatte Frau Sabine Krentzlin, Amtsleitung des Bau- und Planungsamtes, dieses Ehrenamt inne. Aus persönlichen Gründen bittet Frau Krentzlin um eine Abberufung. Bereit erklärt hat sich Frau Sandra Heinigen, Sachbearbeiterin im Amt für Zentrale Dienste, für das Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten zu kandidieren.
Gem. § 15 Abs. 10 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See erhält die Gleichstellungsbeauftragte eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 130,00 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,6 kB
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