Informationsvorlage - S/19/0409

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

142.585,80 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54100.04825

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Plau am See stellt in regelmäßigen Baumkontrollen auch nicht verkehrssichere Bäume fest. Sollten baumpflegerische Erhaltungsmaßnahmen nicht zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ausreichen, werden bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim Fällanträge gestellt, da die Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen gemäß Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) § 18 verpflichtend von der zuständigen Behörde genehmigt werden muss. Die untere Naturschutzbehörde ist gemäß NatSchAG M-V § 40 für die Erteilung von Naturschutzgenehmigungen zuständig.

Nach ausführlicher Prüfung hat die untere Naturschutzbehörde der Stadt Plau am See seit 2015 fortlaufend Fällgenehmigungen erteilt sowie als Auflage Ersatzpflanzungen einschließlich mehrjähriger Entwicklungspflege festgesetzt. Diverse Ersatzpflanzungen wie die Amberbäume auf dem Burgplatz wurden bereits direkt nach den Fällungen der Rosskastanien umgesetzt. Für weitere erteilte Fällgenehmigungen für insgesamt 78 Bäume stehen aktuell noch 143 Ersatzpflanzungen einschließlich Entwicklungspflege aus. 

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Anlagen

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